Derby am Sonntag: Polizei verkündet erste Maßnahme

Wenn Eintracht Braunschweig auf Hannover 96 trifft, geht es meist nicht nur auf dem Rasen brisant zu. Für den Bahnverkehr hat die Bundespolizei schon jetzt eine Allgemeinverfügung angekündigt.

Solche Bilder sollen vermieden werden. Symbolbild
Solche Bilder sollen vermieden werden. Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Region. An diesem Sonntag, 19. März, findet das Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 um 13:30 Uhr in Braunschweig statt. Die Bundespolizei trifft eine Vielzahl von Vorkehrungen, die einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung ermöglichen sollen. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen, auf Bahnhöfen und auf festgelegten Bahnstrecken erlassen. Darüber informiert die Bundespolizeidirektion Hannover in einer Pressemeldung.



Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung umfasst den 19. März in der Zeit von 8 bis 13:30 Uhr und von 15 bis 20:30 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen (ausgenommen sind IC-, ICE - Zugverbindungen) auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen:
- Hauptbahnhof Hannover - Hauptbahnhof Braunschweig

- Hauptbahnhof Hannover - Hauptbahnhof Hildesheim - Hauptbahnhof Braunschweig
- Hauptbahnhof Wolfsburg - Hauptbahnhof Braunschweig

Die Verfügung gilt auch hier


Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung im genannten Zeitraum die Fahrstrecken der anlässlich dieser Spielbegegnung eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe und Haltepunkte an den genannten Streckenführungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen/Bahnhöfen einschließlich der Haltepunkte aufhalten.

Gefährliche Wurfgeschosse


Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen habe gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt würden, so die Begründung der Polizei. Nicht zuletzt würden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels bedeuten. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgehe, sei mittlerweile hinlänglich bekannt, so die Einschätzung der Polizei. Nicht selten würden betroffene Personen schwere Verletzung davontragen.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender in Betracht.

Auf die Bedingungen einstellen


Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf die dargestellten Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

Weitere Maßnahmen:



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