Region. Nach den Streiks der vergangenen Woche hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Sonntag erneut Streiks für diese Woche angekündigt. Für den privaten Zugverkehr sollen sie in der Nacht zum morgigen Dienstag beginnen. Dagegen wollte die Deutsche Bahn gerichtlich vorgehen. Die Entscheidung ist noch am heutigen Montag um 18 Uhr gefallen. So geht aus einer Pressemitteilung der GDL hervor.
Die Deutsche Bahn sei erneut mit dem Versuch gescheitert, die Streik vor Gericht verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main habe einen entsprechenden Antrag der DB noch am Abend zurückgewiesen.
Damit könnten die geplanten 24-Stunden-Streiks beginnen. Der Güterverkehr soll somit bereits am heutigen Abend ab 18 Uhr ruhen. Für den privaten Zugverkehr beginnt der Streik um 2 Uhr in der Nacht. Die Bahn will wieder auf einen Notfallplan setzen. Reisende sollten sich unbedingt vor etwaigen Fahrten informieren.
Das sagt die GDL
„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“
Die Deutsche Bahn war danach noch am Abend in zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen in Berufung gegangen.
Das sagt die Deutsche Bahn
„Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen.“
Insbesondere die Streikankündigung mit nur 22-stündigem Vorlauf im Güterverkehr – und das an einem Sonntagabend – sei für die DB und die Wirtschaft eine Zumutung und gefährde die Versorgung im Land. Das sei unverhältnismäßig. Weh verwies erneut auf das Gesamtpaket der Moderatoren, das eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich beinhaltet, und darauf, dass die DB bereit ist, auf dieser Basis die Verhandlungen zu Ende zu führen.
Die DB führte vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien bestehe ein ungekündigter Tarifvertrag, der die vergünstigte Personenbeförderung von Arbeitnehmern regelt.
Wann die Entscheidung im Berufungsverfahren fällt, sei nicht absehbar, so die DB in einer Pressemitteilung. Daher will die DB morgen wie geplant zunächst ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans im Fernverkehr anbieten. Das Einstellen und Wiederhochfahren des Betriebs sei hochkomplex. 23.000 Zugfahrten des Fern- und Regional- und S‑Bahnverkehrs müssten jeweils neu geplant werden. Der Einsatz von hunderten Zügen und tausenden Mitarbeitenden müsse neu disponiert werden. Dazu sei ein entsprechender Vorlauf notwendig.
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