Deutschlandticket in den Ferien gesperrt: Wichtige Infos für Schüler

Das Schüler-Deutschlandticket kann während der Sommerferien nicht als Fahrschein genutzt werden.

Das Schüler-Deutschlandticket ist während der Sommerferien nicht gültig.
Das Schüler-Deutschlandticket ist während der Sommerferien nicht gültig. | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Die Schul-Deutschlandtickets gelten nicht in den Sommerferien. Darauf weist der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung hin. Auf Nachfrage bestätigt der Regionalverband Braunschweig, dass dies so auch in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Peine gilt.



Das Deutschlandticket, das anspruchsberechtigte Schüler aus der Region als Fahrkarte für den Schulweg erhalten, ist während der Sommerferien nicht gültig. Das Deutschlandticket wird während der Sommerferien automatisch gesperrt, bei einer Kontrolle zeigt das Ticket in dem Zeitraum den Vermerk „ungültig“ an. Es kann somit nicht als Fahrschein genutzt werden.

Das gilt für die letzten beiden Schultage


Das Deutschlandticket kann trotz Sperrung an den beiden letzten Schultagen, am 1. und 2. Juli, genutzt werden, allerdings nur für Fahrten im Gebiet des Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Dazu zählen die oben genannten Städte und Landkreise. Alle Verkehrsunternehmen im VRB erkennen das Ticket an diesen beiden Tagen als gültigen Fahrschein an. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Fahrten über den VRB hinaus.

So geht es nach den Ferien weiter


Soweit auch im Schuljahr 2025/26 ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wird das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn aktiviert und ist wieder bundesweit im Nahverkehr gültig. Die bestehende Chipkarte wird im neuen Schuljahr grundsätzlich weiterverwendet. Die Sperrung und Aktivierung der Karte laufen automatisiert über Hintergrundsysteme. Daher ist es wichtig, die Chipkarte bis zum Schulstart gut aufzubewahren.

Das gilt bei Änderung der Schulform


Für Schulanfänger ist eine Antragstellung beim Träger der Schülerbeförderung notwendig, es werden bei vorliegendem Anspruch neue Chipkarten ausgegeben. Gleiches (notwendige Antragstellung) gilt generell bei jedem Umzug oder beim Wechsel der Schule beispielsweise beim Wechsel vom Primarbereich in den Sekundarbereich I beziehungsweise vom Sekundarbereich I in den Sekundarbereich II. Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises verfügbar.

"War vorher auch so"


Kristin Kunath vom Regionalverband ergänzt auf Anfrage, dass dies auch bereits so gewesen sei, als die Sammel-Schülerzeitkarte noch nicht als Deutschland-Ticket ausgegeben wurde. Auch damals hätten Schüler, die nach Niedersächsischem Schulgesetz einen Anspruch zu einem Fahrausweis vom Wohnort zum Schulort hatten, nur für den Zeitraum eines Schuljahres (ohne Sommerferien) von den Schulwegkostenträgern eine Fahrkarte für den ÖPNV erhalten.

Der VRB biete mit der U21-Sommerferienkarte eine kostengünstige Alternative für 23,70 Euro: Das Ticket sei in den Sommerferien (3. Juli bis 13. August) im gesamten VRB-Gebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und Regionalzügen gültig.