Wolfenbüttel. In der letzten Sitzung des Kreisausschusses informierte Landrätin Christiana Steinbrügge darüber, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) ihr eine gegen sie gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde übersandt habe. Dies geht aus dem öffentlich einsehbaren Teil des Protokolls der Sitzung hervor.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde befasst sich mit möglichen Verstößen gegen die Geschäftsordnung der Asse 2 Begleitgruppe durch Landrätin Steinbrügge als Vorsitzende des Gremiums. Dem Beschwerdeführer - Hilmar Nagel in Funktion als Ratsmitglied der Samtgemeinde Elm-Asse – sei bereits vom MI mitgeteilt worden, dass der Kreistag Wolfenbüttel über die Dienstaufsichtsbeschwerde zu entscheiden hätte und sich aus den aufgeführten Sachverhalten kein Anlass für eine dienstrechtliche Maßnahme durch das MI ergeben würde. Landrätin Steinbrügge merkte an, dass eine entsprechende Vorlage in den nächsten Kreisausschuss mit Entscheidung durch den Kreistag eingebracht werde.
Björn Försterling (FDP) merkte an, dass die Asse 2 Begleitgruppe kein gesetzlich verankertes Gremium darstelle und daher auch die sich selbst erlassene Geschäftsordnung kein Fehlverhalten der Vorsitzenden begründen könne.
Manfred Koch (CDU) kritisierte, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht das richtige Instrument für einen Kreistagsabgeordneten sei. Daraufhin betonte Holger Barkhau (Grüne), dass Hilmar Nagel dies nicht in Funktion als Kreistagsabgeordneter, sondern in seiner Funktion als Ratsmitglied der Samtgemeinde Elm-Asse eingereicht habe. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde sei keinesfalls mit der Kreistagsfraktion abgesprochen oder bekannt gewesen.
mehr News aus der Region