Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser! Es gibt Ereignisse, die lassen einen wirklich sprachlos zurück. Mir ging es in der vergangenen Woche so, als wir darüber berichteten, dass ein Häftling der JVA Wolfenbüttel tatsächlich türmen konnte. Auf einem Sonntagsausflug!
Im Kampf gegen die Geldautomatensprenger hinken die Strafverfolgungsbehörden den Tätern meist hinterher. Und nun hatte man mal einen mehrfachen Räuber dingfest gemacht und lässt ihn entwischen. So wie kürzlich in Wolfenbüttel. Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Die Leiden der Justitia
Justitia war in diesem Fall offenbar nicht nur blind, sondern auch taub und lahm. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass man einem Häftling, der neun Jahre wegen mehrfacher Automatensprengungen absitzen sollte, Ausflüge gestattete und munter durch die Stadt spazieren ließ. Und zwar einzig und allein in der Begleitung eines JVA-Geistlichen, der sich auch noch um fünf andere Häftlinge kümmern musste.
Von den Banken wird gefordert, schwere Geschützte aufzufahren, um Geldautomatensprengern das Handwerk zu legen. So erklärte es jedenfalls kürzlich Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Man wolle Banken notfalls dazu zwingen, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Zitat: "Das lange Zuwarten, während Menschenleben gefährdet sind, ist für mich nicht mehr nachvollziehbar. Sollten die Banken und Sparkassen nicht zeitnah aktiv werden, müssen sie durch gesetzgeberische Maßnahmen zum Handeln gezwungen werden.“
Also, für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man Banken per Gesetz zum Handeln zwingen möchte, während sich die Justiz selbst offenbar ganz entspannt zurücklegt. Die Jagd nach Straftätern, insbesondere nach denen, die aus höchst kriminellen Banden im Ausland heraus agieren, ist wahrlich kein einfaches Unterfangen. Umso unverständlicher ist es aber, dass es für eben diese Haftlockerungen gibt, die ihnen ermöglichen, in der Weltgeschichte herumzuspazieren. Gute Prognose hin oder her. In meinen Augen hat hier ganz klar die Justiz versagt! Vielleicht wäre es mal angebracht, die eigenen Gesetze zu hinterfragen und schwerere Geschütze im Vollzug auffahren...
Meines Erachtens nach wurde hier nämlich nicht weniger als das Leben, oder die Gesundheit der Menschen gefährdet. Denn, dass der Mann aus dem Knast abgehauen ist, wurde offenbar ja erst auf Nachfrage kommuniziert. Öffentliche Fahndung? Fehlanzeige. Zwar hatte man kurz nach der Flucht des Mannes (intern) eine nationale und internationale Fahndung eingeleitet, eine öffentliche Fahndung ist jedoch nicht erfolgt. Über zwei Wochen ist der Mann nun schon untergetaucht, könnte in dieser Zeit theoretisch zu Fuß die halbe Strecke in seine Heimat zurückgelegt haben. Vielleicht hat er aber auch irgendwo schon den nächsten Geldautomaten angepeilt. Aber dann haben die Banken ja selber Schuld, wenn es zu einem weiteren Überfall kommt. Hätten sie sich man bloß an die Vorgaben gehalten...
Einen schönen DONNERstag, wünscht Ihnen
Ihre Anke Donner
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