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E-Scooter-Fans aufgepasst: Zulassung und Versicherung sind Pflicht!

E-Scooter gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Doch nur wenige haben eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr. Foto: Öffentliche Versicherung Braunschweig/Robert Kneschke/stock.adobe.com
E-Scooter gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Doch nur wenige haben eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr. Foto: Öffentliche Versicherung Braunschweig/Robert Kneschke/stock.adobe.com

Region. Seit 15. Juni ist auch in Deutschland das Fahren von E-Scootern prinzipiell erlaubt. Ab einem Alter von 14 Jahren darf auf Radwegen gefahren werden, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Was viele aber nicht wissen: Bevor man mit dem modernen Roller sein eigenes Grundstück verlässt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Scooter muss eine offizielle Zulassung haben und er muss versichert sein.

Vom Gesetzgeber zugelassen sind nur Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde. Voraussetzung für die Benutzung der Roller sind die allgemeine Betriebserlaubnis des jeweiligen Herstellers sowie ein gültiger Versicherungsschutz, so Werner Riedel, Experte für Kfz-Versicherungen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen beispielsweise Kriterien wie zwei unabhängige Bremsen und eine Beleuchtungsanlage erfüllt sein. Am besten sei es, sich vor dem Kauf in einem Fachgeschäft beraten zu lassen. Denn bisher hätten nur sehr wenige Hersteller Zulassungen für ihre E-Scooter erhalten, so Werner Riedel.

Eine Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl ist auch möglich


Vor der ersten Fahrt muss jeder E-Scooter-Besitzer außerdem für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Der Nachweis über diesen Schutz wird in Form einer farbig gekennzeichneten Plakette, ähnlich wie bei einem Mofa, an den Roller geklebt und ist jeweils bis Ende Februar gültig. „Der Schutz muss jährlich zum 1. März erneuert werden. Verpflichtend ist für jeden E-Scooter eine Haftpflichtversicherung. Aufgrund der relativ hohen Anschaffungskosten ist aber auch eine optionale Teilkaskoversicherung sinnvoll, die beispielsweise den Diebstahl der Geräte finanziell mit absichert“, so Werner Riedel.

Die Öffentliche Versicherung Braunschweig bietet die Haftpflichtversicherung für E-Scooter für 29 Euro für ein komplettes Jahr an, eine optionale Teilkaskoversicherung für zusätzlich 19 Euro für ein gesamtes Jahr. Je später im Jahr der bis Ende Februar gültige Schutz abgeschlossen wird, desto weniger zahlt der Kunde entsprechend sowohl für den Haftpflicht- als auch den Teilkaskoschutz. Der Mindestbetrag liegt dabei bei 15 Euro für den Haftpflichtschutz.

Besser mit Helm und ohne Alkohol


Eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer besteht nicht. Dennoch empfiehlt die Öffentliche dringend, stets einen Helm zu tragen. Schwere Kopfverletzungen könnten bei einem Sturz auftreten. Außerdem weist die Versicherung daraufhin, dass es auch bei Scootern eine Promille-Grenze gibt.Es gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer (o,5 und für Fahrer unter 21 Jahren 0,0). Die Konsequenzen einer Nichteinhaltung würden sich auch auf einen Autoführerschein auswirken.


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