Beschlagnahmte Tiere sorgen für erhebliche Mehrkosten im Landkreis

Für die Unterbringung, Pflege und tierärztliche Versorgung beschlagnahmter Tiere muss der Landkreis Gifhorn Mehrkosten von fast 200.000 Euro aufbringen. Dies war nun Thema in der jüngsten Kreistagssitzung.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Gifhorn. Anfang November vergangenen Jahres sorgte ein Fall aus Brome für Entsetzen weit über die Landkreisgrenzen hinaus: 68 Hunde wurden von Veterinäramt und Polizei von einem dortigen Grundstück beschlagnahmt. Dieser und weitere Fälle sorgten nun dafür, dass bei der jüngsten Sitzung des Kreistages eine Beschlussvorlage eingebracht wurde, mit der eine überplanmäßige Aufwendung für die Versorgung der Tiere beschlossen werden sollte.



Insgesamt 68 Hunde in verschiedensten Altersklassen waren im vergangenen Jahr auf dem Grundstück in Brome aufgefunden worden, fast alle in verwahrlostem, offensichtlich krankem und tierärztlich unbehandeltem sowie abgemagertem Zustand. Da regional aufgrund der großen Anzahl nicht ausreichend Kapazitäten für eine artgerechte Unterbringung und Versorgung zur Verfügung standen, mussten die Hunde deutschlandweit auf geeignete Tierheime aufgeteilt und dort untergebracht werden.

Mehr als 120 Tiere beschlagnahmt


Doch dieser schlagzeilenträchtige Fall ist nicht der einzige, der im Landkreis für hohe Kosten sorgt – insgesamt wurden laut Beschlussvorlage 8 Pferde, 74 Hunde, 4 Katzen, 34 Kaninchen sowie Papageien und Sittiche beschlagnahmt, für die entsprechend gesorgt werden muss. Wie es in der Vorlage weiter heißt, werde daher eine überplanmäßige Ausgabe über 199.500 Euro für die Unterbringung, Pflege und tierärztliche Versorgung der Tiere benötigt.

Viele Tiere können nicht zurückgegeben werden


Ein Großteil der sichergestellten Tiere könne zudem nicht mehr an die Halter zurückgegeben werden, da für die meisten Tierhalter Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote ausgesprochen worden seien. Auch eine Vermittlung gestalte sich oftmals schwierig. Gründe hierfür seien beispielsweise laufende, sich in die Länge ziehende Gerichtsverfahren, akute Krankheiten der fortgenommenen Tiere, die vor Abgabe an neue Tierhalter behandelt sein müssen, sowie die teilweise sehr schlechten Allgemeinzustände der Tiere, die dazu führen würden, dass sie noch nicht vermittelt werden können.

Der Kreistag entschied in seiner Sitzung nun mehrheitlich, die überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.

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