Ehrenmord: Besondere Schwere der Schuld wird erneut verhandelt

Der Täter ist bereits verurteilt. Nun soll die Frage der besonderen Schwere der Schuld festgestellt werden.

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Archivfoto | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Die 1. Strafkammer verhandelt als Schwurgerichtskammer ab heute nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut über die Frage der besonderen Schwere der Schuld in dem sogenannten „Ehrenmordfall“ aus Salzgitter. Der Angeklagte hatte im Januar 2019 auf einem Parkplatz in Salzgitter auf den Freund der Schwester (ein irakischer Christ) mehrere Schüsse abgegeben, die zu lebensbedrohlichen Verletzungen und letztlich zum Tod des Freundes geführt hatten.


Der Angeklagte wurde im Februar des vergangenen Jahres wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Im November hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen. Der Schuldspruch und die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sind damit rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch das Verfahren zur Frage der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen. Zur Begründung habe der Senat ausgeführt, dass zwei von der 9. Strafkammer in dem Urteil näher ausgeführte Gründe für die Annahme der besonderen Schwere der Schuld nicht hinreichend tragfähig seien. Ob jedenfalls potenziell die Gefahr bestanden habe, dass bei den fünf Schüssen in der Dunkelheit auch Dritte durch Querschläger hätten gefährdet werden können, sei nicht hinreichend festgestellt. Hierzu fehle es an Ausführungen, ob und wo sich weitere Menschen konkret zur Tatzeit aufgehalten hätten.


Die Überprüfung der 1. Strafkammer im Prozess, der heute und am nächsten Dienstag geführt wird, beschränkt sich auf die erneute Bewertung der Frage, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.


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