Region. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Lilac Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in München das Erlaubnisfeld „Gifhorn-Lithium“ zur Aufsuchung von Lithium zugeteilt. Darüber informiert das LBEG in einer Pressemeldung.
Das Feld ist gut 373 Quadratkilometer groß und erstreckt sich zwischen dem Werksgelände der Salzgitter AG im Süden und dem nördlichen Gifhorner Stadtrand sowie zwischen Wendeburg im Westen und Weyhausen im Nordosten. Dabei bleibt eine Fläche nördlich und östlich des Braunschweiger Hafens ausgespart. Die Erlaubnis ist zunächst befristet auf fünf Jahre bis zum 28. Februar 2030.
Dazu benötigt man Lithium
Lithium dient im Wesentlichen zur Herstellung von leistungsfähigen Akkus zur Speicherung von zunehmend regenerativ hergestellter Energien. Perspektivisch soll es in Norddeutschland im sogenannten Bohrlochbergbau gewonnen werden. Ähnlich wie bei der Tiefengeothermie werden aus mehreren tausend Meter Tiefe Flüssigkeiten gefördert. Diese enthalten Lithiumanteile, die abgeschieden werden. Der Rest der geförderten Flüssigkeiten kann wieder in die ursprünglichen Untergrundschichten zurückverbracht werden.
Die Lilac Solutions Deutschland GmbH hatte den finalen Antrag auf Aufsuchung von Lithium Ende Oktober vergangenen Jahres gestellt. Das LBEG hat den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffenen Landkreise Gifhorn, Helmstedt und Peine sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg um Stellungnahme gebeten. Ferner hat es die Stadt Gifhorn, die Samtgemeinden Isenbüttel, Meinersen und Papenteich sowie die Gemeinden Lehre, Sassenburg und Wendeburg informiert. Nun konnte das Landesamt die Erlaubnis erteilen.
Noch keine konkreten Maßnahmen
Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Lilac Solutions Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online verfügbar.