Falscher Heilpraktiker vor Gericht - 68 Patienten abgezockt

von Nick Wenkel


Der Angeklagte verabreichte vier Patienten sogar intravenöse Spritzen. Symbolfoto: Pixabay
Der Angeklagte verabreichte vier Patienten sogar intravenöse Spritzen. Symbolfoto: Pixabay

Braunschweig/Wolfsburg. Ab dem 18. September steht ein 61-jähriger Mann vor dem Braunschweiger Landgericht. Ihm wird vorgeworfen, als falscher Heilpraktiker tätig gewesen zu sein und so ein Honorar von über 50.000 Euro abgegriffen zu haben. Nach Angaben des Landgerichts habe er die erste Praxis bereits 2010 in Wolfsburg geöffnet.


Zur Eröffnung seiner Praxis, habe er eine Zulassungsurkunde der Stadt Stuttgart gefälscht und diese Urkunde habe er bei den Behörden zwecks Nachweises vorgelegt. Im Dezember 2013 habe er seine Praxis nach Lüchow-Dannenberg verlegt und die gefälschte Zulassungsurkunde beim Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgelegt. Während seiner Praxistätigkeit habe der Angeklagte in 68 Fällen Patienten behandelt - ohne notwendige Zulassung. Bei den Patienten habe er verschiedene Therapien angewandt, wie beispielsweise die sogenannte Atlastherapie oder Akkupunktur, obwohl er nicht über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und Zusatzausbildungen verfügte.

Intravenöse Spritzen verabreicht


VierPatienten wurden sogar intravenöse Spritzen verabreicht, obwohl dieses aufgrund von Infektionsgefahren nur durch Heilpraktiker und Ärzte hätte vorgenommen werden dürfen. Nach Angaben des Landgerichts habe der Angeklagte für die Behandlungen zu Unrecht ein Honorar von insgesamt 51.781 Euro erhalten. Die geschädigten Patienten hätten in die Behandlung nur eingewilligt, weil sie davon ausgegangen seien, dass der Angeklagte über die erforderlichen Fachkenntnisse und die erforderliche Zulassung verfüge. Anderenfalls hätten die Patienten die Einwilligung wohl nicht erteilt.


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