Region. Das Land Niedersachsen hat die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) außer Kraft gesetzten Passagen der niedersächsischen Corona-Verordnung am heutigen Dienstag durch eine Neufassung ersetzt. Statt des umfassenden Verbotes ist das Zünden und Mitführen von Feuerwerk nur noch auf belebten Straßen und Plätzen untersagt. Wo das gilt, wird von den Kommunen definiert. Verboten bleibt jedoch nach wie vor der Verkauf, da das Sprengstoffgesetz erst in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat angepasst wurde. Das Urteil des OVG in Niedersachsen hat darauf keine Auswirkungen, wie es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt.
Nach der Neuregelung ist zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen an Silvester und am Neujahrstag das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. In der Zeit vom 31. Dezember um 21 Uhr, bis zum 1. Januar um 7 Uhr, ist auch das Mitführen solcher Gegenstände auf solchen genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt. Viele Landkreis und Städte haben solche Verbotszonen bereits im Voraus definiert, darunter Braunschweig und Goslar. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt verboten.
Verkaufsverbot bleibt Bundesangelegenheit
Dass das Zünden pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester überhaupt erlaubt ist, begründet sich in einer Ausnahme im Bundessprengstoffgesetz, ist also Bundesangelegenheit. Parallel zum Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, welches den Verkauf - in Niedersachsen - wieder erlaubt hat, haben Bundestag und Bundesrat in der letzten Woche mit einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Verordnung wurde dem Bundespräsidenten zugeleitet, der sie unterschreiben muss. Anschließend wird sie im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Die Entscheidung des OVG Lüneburg hat keine Auswirkungen auf dieses vom Bund beschlossene Verkaufsverbot in der Sprengstoff Verordnung.
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