Finanzielle Entlastung von Pflegeheimbewohnern - Sozialverband klärt auf

Die Pflegekasse bezuschusst seit dem 1. Januar den Eigenanteil an den Pflegekosten.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Wer in einem Pflegeheim lebt, muss häufig hohe Kosten selbst tragen. Dazu gehört auch ein Eigenanteil an den Pflegekosten. Diesen bezuschusst die Pflegekasse seit dem 1. Januar, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig erklärt Betroffenen alles Wichtige zu der neuen Regelung in einer Pressemitteilung.


Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die Pflegekasse seit dem 1. Januar einen Teil des Eigenanteils der Pflegekosten. Voraussetzung ist, dass Betroffene in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. "Wer zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, hat keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag. Das gilt auch für Pflegegrad 1“, erläutert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.


Die Höhe der Zuschüsse richte sich danach, wie lange die Bewohner bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. Der Betrag wird stufenweise angepasst. In den ersten zwölf Monaten übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Der Maximalzuschuss beträgt 70 Prozent und wird ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten gezahlt. "Allerdings müssen Betroffene die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen weiterhin selbst tragen“, weiß Bursie.

Eine Beantragung sei nicht nötig, da als Berechtigungsnachweis eine Auskunft zur Wohndauer ausreicht, die die Pflegekasse ausstellt. "Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese Information direkt an die Pflegeheime, wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefgeht", so Bursie. Bei Fragen stehen die Berater des SoVD in Braunschweig unter der Telefonnummer 0531 480 760 zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.


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