Flüchtlingsbürgen vor dem Ruin - Linke bittet um Aufschub

von Nino Milizia


Die Flüchtlingsbürgen müssen auf Hilfe aus der Politik hoffen. Archivfoto: Stadt Salzgitter
Die Flüchtlingsbürgen müssen auf Hilfe aus der Politik hoffen. Archivfoto: Stadt Salzgitter | Foto: Stadt Salzgitter

Salzgitter. In den Jahren 2013 und 2014 hatten Privatpersonen Bürgschaftserklärungen für syrische Geflüchtete unterzeichnet, in dem Glauben, dass mit Erteilung des Aufenthaltstitels finanzielle Verpflichtungen erlöschen würden. Ein Irrtum, der im Extremfall zu sechsstelligen Schulden führen kann. DIE LINKE will nun die Vollstreckung der Erstattungsansprüche aussetzen lassen.


Das Niedersächsische Innenministerium hatte damals noch die Bürgen in Sicherheit gewogen und falsch informiert. Spätestens mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar folgte jedoch die Gewissheit, dass Bürgen auch nach Zuerkennung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete haften. Die Verpflichtung gilt übrigens auch rückwirkend, so dass im schlimmsten Fall gutmütige Menschen vor den Scherben ihrer Existenz stehen können. Oberbürgermeister Frank Klingebiel hatte im Dezember des letzten Jahres noch in einer Pressemitteilung des niedersächsischen Städtetags zu Protokoll gegeben: "Es kann nicht sein, dass wohlmeinende Bürger oder Kirchengemeinden derartigen Härten ausgesetzt werden, weil sie vom Niedersächsischen Innenministeriums falsch beraten wurden."

Eine Lösung des Schlamassels folgte jedoch noch nicht, so dass DIE LINKE nun mit einem Beschlussvorschlag den Betroffenen Zeit verschaffen will. Der Beschlussvorschlag lautet: "Die städtischen Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Salzgitter setzen sich zum nächsten Termin dafür ein, dass die Vollstreckung der Erstattungsansprüche nach § 68 Aufenthaltsgesetz ausgesetzt werden. Die Vollstreckung soll solange ausgesetzt werden, bis das Land Niedersachsen eine Lösung gefunden hat." Sollte diese nicht gefunden werden, droht den Bürgen Folgendes: Beantragt der Geflüchtete Sozialleistungen muss der Flüchtlingsbürge für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit angefallen sind.


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