Flüchtlingsunterkunft II wird vorerst leer stehen

von Antonia Henker


Die gerade fertiggestellte Flüchtlingsunterkunft II in der Hans-Birnbaum-Straße wird nun erst einmal leer stehen. Foto: Antonia Henker
Die gerade fertiggestellte Flüchtlingsunterkunft II in der Hans-Birnbaum-Straße wird nun erst einmal leer stehen. Foto: Antonia Henker | Foto: Antonia Henker

Salzgitter. Bereits am Mittwoch wurde in der Ratssitzung beschlossen, dass die Anfang Februar vorgestellte Flüchtlingsunterkunft II in der Hans-Birnbaum-Straße vorerst nicht durch Flüchtlinge belegt werden soll. In einem Antrag von SPD, Grünen und MBS wurde eine alternative Nutzung vorgeschlagen.


Der Antrag von SPD, Grünen und MBS ging auf die rückläufigen Zahlen der ankommenden Flüchtlinge zurück, weswegen die erste Flüchtlingsunterkunft vollkommen ausreichen würde.

Bei der Ratssitzung am vergangenen Mittwoch wurde zunächst noch ein Antrag der FDP gestellt, die Unterkunft zunächst zu nutzen bis ein Alternativkonzept vorliege. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Abstimmung über den Antrag von SPD, Grünen und MBS war geheim. Am Ende standen 23 Ja-Stimmen gegen 17 Nein-Stimmen, sodass der Antrag und somit die Suche nach einer Alternativnutzung der Flüchtlingsunterkunft II angenommen wurde.

Im Vorfeld entspann sich eine lebhafte Diskussion, in der das Für und Wider des Antrags von SPD, Grünen und MBS abgewägt wurde. So wies Michael Letter (SPD) darauf hin, dass der Bau der Gebäude zum damaligen Zeitpunkt notwendig gewesen sei und er der Verwaltung keinen Vorwurf mache. Man müsse die aktuelle Situation nun berücksichtigen und bewerten und die Zahl der Flüchtlinge sei nunmal zurückgegangen.

Thomas Huppertz (CDU) hingegen wies auf die Mietkosten hin, die auch bei einer Nichtbelegung anfallen würden. Von der Linken und auch von Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) kamen ähnliche Bedenken, da auch die derzeitige angespannte Lage in vielen Ländern der Welt bedacht werden müsse. Auch Baudezernent Michael Tacke unterstrich den Kostenfaktor bei einer Nichtnutzung, beziehungsweise die bereits anfallenden Kosten für Wartung, die bereits ausgeschriebene Bewachung, den Mietvertrag.

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