Braunschweig. Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg kann auch im kommenden Jahr auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen. Wie aus einer Pressemitteilung des Braunschweiger Bundestagsabgeordneten Dr. Christos Pantazis hervorgeht, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 die Bereitstellung von 50 Millionen Euro für gebührenfinanzierte Flugsicherungsleistungen im sogenannten Gebührenbereich 2 bestätigt. Die Mittel sind im Etat des Bundesverkehrsministeriums verankert.
Der Gebührenbereich 2 umfasst insbesondere Start- und Landevorgänge auf kleineren und regionalen Flugplätzen. Für diese Standorte haben die entsprechenden Flugsicherungsgebühren erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, da sie aufgrund geringerer Verkehrszahlen höhere Kosten pro Flugbewegung tragen müssen. Ohne die Unterstützung des Bundes drohten deutliche Gebührenerhöhungen, die die Wirtschaftlichkeit einzelner Regionalflughäfen infrage stellen könnten.
Pantazis: "Echter Erfolg"
Der Braunschweiger SPD-Abgeordnete Pantazis wertet die Entscheidung als wichtigen politischen Erfolg: „Es ist ein echter Erfolg, dass der Flugplatz Braunschweig-Wolfsburg in meinem Wahlkreis auch in 2026 bei der Erbringung der Flugsicherungsleistungen vom Bund unterstützt wird.“ Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte für 2026 keine entsprechenden Mittel vorgesehen. Erst im parlamentarischen Verfahren wurden sie wieder in den Haushalt aufgenommen.
Pantazis betonte, die Haushälter der Koalition hätten sich „für die Unterstützung der kleineren und regionalen Flugplätze stark gemacht“ und damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der nun gefasste Beschluss sei „ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Standortes“ und schaffe langfristige Planungssicherheit.
Die Bundesförderung zur Entlastung gebührenpflichtiger Flugsicherungsleistungen war erstmals 2021 eingeführt worden. Hintergrund ist die im Vergleich zu größeren Standorten stärkere Belastung kleiner Flughäfen, deren geringere Auslastung zu höheren Gebühren pro Flugbewegung führt. Die Entlastung soll die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Flughäfen und der dort tätigen kleineren Fluggesellschaften stabilisieren.


