Fraktionen gaben unrechtmäßig Geld für Social-Media-Werbung aus

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags haben im Wahlkampf 2021 flächendeckend Steuergeld für unzulässige PR-Beiträge missbraucht, die über ihre Social-Media-Kanäle verbreitet wurden.

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Junge Frauen mit Smartphone (Archiv)
Junge Frauen mit Smartphone (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Bonn. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags haben im Wahlkampf 2021 flächendeckend Steuergeld für unzulässige PR-Beiträge missbraucht, die über ihre Social-Media-Kanäle verbreitet wurden. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfangreiche Untersuchung des Bundesrechnungshofs, der die Social-Media-Aktivitäten der Fraktionen in den sechs Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 geprüft hat und über die der "Spiegel" berichtet.


Demnach diente der Großteil der Posts auf Facebook, Instagram, Twitter und YouTube nicht der erlaubten sachlichen Information über die Fraktionsarbeit, sondern war mit "politischen Botschaften aufgeladen" oder enthielt verbotene "Partei- oder Wahlwerbung". In den ersten fünf Wochen des Prüfzeitraums sichtete der Rechnungshof die Posts stichprobenartig, in der letzten Woche vor der Wahl komplett. Die Auswertung der Stichproben ergab für die CSU-Landesgruppe eine "Unzulässigkeitsquote" von 97 Prozent, die Linksfraktion kam auf 93 Prozent, die FDP auf 87 Prozent. Bei SPD und AfD waren je 80 Prozent der Posts unzulässig - bei der Union 77 Prozent.

Selbst der bestplatzierten Grünen-Fraktion attestierten die Prüfer eine Unzulässigkeitsquote von immer noch 70 Prozent. In der letzten Woche vor der Wahl postete die SPD-Fraktion laut Rechnungshof ausschließlich unzulässige Beiträge (100 Prozent), die Linke landete bei 97 Prozent, die AfD bei 87 Prozent. Union sowie FDP kamen auf je 78 Prozent, die Grünen auf 75 Prozent. Die CSU-Landesgruppe hatte in den letzten Tagen vor der Wahl nichts gepostet.

"Der hohe Anteil an unzulässigen Beiträgen", resümieren die Prüfer, "deutet auf ein strukturelles Problem hin." Sanktionen des Rechnungshofs haben die Fraktionen nicht zu befürchten: Er kann rügen, aber keine Strafen verhängen.


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