Frau mit 15 Messerstichen in Schlafzimmer getötet - Ehemann vor Gericht

Der 37-Jährige wollte seine Affäre nicht aufgeben.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Helmstedt. Am morgigen Freitag muss sich ein 37-Jähriger wegen des Mordes an seiner Ehefrau vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Am 9. November vergangenen Jahres wurde in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Beguinenstraße in Helmstedt die Leiche einer 34-Jährigen gefunden (regionalHeute.de berichtete). Ein Angehöriger hatte nach Auffinden der Leiche die Polizei verständigt. Schon zu diesem Zeitpunkt ging die Polizei davon aus, dass die Frau keines natürlichen Todes starb. Schnell rückte auch der Ehemann als Tatverdächtiger in den Mittelpunkt der Ermittlungen.


Dieser solle seit Juli 2020 eine außereheliche Beziehung gehabt haben, wie aus einer Prozessvorschau des Landgerichts Braunschweig hervorgeht. Dies habe die 34-jährige Ehefrau herausgefunden und ihren Mann damit am 12. September konfrontiert. Sie habe ihn vor die Wahl gestellt bei ihr und dem gemeinsamen 11-Monate alten Kind zu bleiben oder sich zu trennen. Eine Scheidung habe der Mann aus finanziellen Gründen vermeiden wollen, sodass er sich zwar für seine Frau und sein Kind entschied, die Liebesbeziehung zu der anderen Frau jedoch weiter aufrecht gehalten habe.



Da der Angeklagte sein Leben zukünftig mit der neuen Frau habe verbringen wollen, sich aber aus finanziellen Gründen nicht von seiner Ehefrau habe scheiden lassen können, habe er sich zur Tötung dieser entschlossen. Am frühen Morgen des 9. Novembers habe er sich aus der Küche ein Messer mit einer längeren Klinge geholt und in das Schlafzimmer begeben, um seine Ehefrau zu töten. Diese habe am Rande des Bettes gesessen, als der Angeklagte begonnen habe auf sie einzustechen. Er habe mit großer Wucht 15-mal auf Schulter, Brust- und Bauchbereich eingestochen und ihr darüber hinaus weitere Schnittverletzungen zugefügt. Das Opfer sei vom Angriff überrascht worden und habe noch versucht diesen abzuwehren, wobei es sich weitere Schnittverletzungen an den Händen und am Unterarm zugezogen habe. Es sei ihr jedoch nicht mehr gelungen das Bett zu verlassen und das Opfer unmittelbar nach dem Angriff infolge eines Verblutens nach innen und außen verstorben.



Die Verhandlung wird am 16. Juni, 29, Juni, 19. Juli, 5. August, 6. August, 10. August, 30. August, 31. August und 3. September fortgesetzt.


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