Region. Ein Hamburger Amtsgericht hat jüngst einen Niederländer im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen einen Polen wurde aufgrund "dünner" Beweislage sechsmonatige Bewährungsstrafe verhängt. Wir fragten unsere Bundestagskandidaten nach ihrer Meinung zu den Urteilen.
Dem 21-jährigen Randalierer aus den Niederlanden wurden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt.Die Anlage gegen den 24-Jährigen Polen wurde wegenVerstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie gegen das Versammlungsgesetz erhoben.
Das meinen die Kandidaten:
Thomas Schlick(AfD):
"Es ist ein gutes und gerechtes Urteil! Unsere Polizisten sind keine Fußabtreter oder Aggressions-Blitzableiter, denen man nach Lust und Laune Flaschen an den Kopf werfen kann.
Das ist kein Kavaliers-Delikt und ein 21-jähriger ist durchaus alt genug, dass er voll einsehen kann, was er da anderen Menschen antut und das das keine Demonstration oder Meinungsäußerung ist, sondern offene Gewalt ohne politischen Sinn und Verstand!
Unsere Polizisten haben Respekt verdient! Und zwar erstens als die Menschen die Sie von Natur aus sind, mit dem eigenen Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und zweitens weil unsere Polizisten den Staat repräsentieren und damit eine hoheitliche Autorität sind, die im Auftrage der Bürger handelt.
Darum ist das Urteil ein deutliches Zeichen, dass der Staat seine Bediensteten schützt. Es ist eine Warnung an andere Gewalttäter. Und: Der Staat nimmt sich selbst ernst. Das ist gut! Der Staat hat sich viel zu lange davor gedrückt, mit den Extremisten auf Konfrontation zu gehen. Viel zu lange wurde die scheinbare Ruhe dadurch erkauft, in dem man diesen Leuten sogar noch ihre "alternativen Wohnprojekte" und "Freizeitheime" finanziert hat.
Immer wieder kam es dort zu Ausschreitungen, wurden Waffen und dergleichen gefunden, Polizisten angegriffen. In Leipzig ist es schon lange so, dass die Polizisten offen angegriffen werden. G20 hat den Bogen nun so weit überspannt, dass nicht länger weg geschaut werden konnte. Zu viele Menschen konnten sehen, was man sich über Jahrzehnte durch sein Laissez-faire heran gezüchtet hat.
Nun muss in diesem Sinne gehandelt werden und mit dem gleichen entschlossenen Maße, mit dem man gegen rechtsextreme Gruppierungen vor geht, nun auch gegen linksextreme Gruppen handeln! Dieses Urteil ist ein Anfang!"
Pia Zimmermann(Linke):
"Mit Gewalt gegen PolizistInnen bei Demonstrationen vorzugehen ist nicht nur eine Dummheit, sondern Straftat. Das extreme Strafmaß im Falle der G20-Urteile ist allerdings auffallend und wird zu Recht kritisiert. Kurz vor den Wahlen hat der Hamburger Regierungschef Olaf Scholz mehrmals hohe Strafen verlangt, die Justiz folgt ihm da offensichtlich. Hamburg versucht anscheinend, das staatliche und polizeiliche Versagen während der G20-Proteste im Nachhinein mit einem juristischen Draufschlagen ausgleichen zu wollen, was unklug und rechtsstaatlich besorgniserregend ist.“
Günter Lach (CDU)
„Die Strafe auf Bewährung für den G-20 Randalierer ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Die Gesetzgebung bietet der Gerichtsbarkeit ausreichenden Spielraum, um härtere Strafen zu verhängen. Leider wurde diese Möglichkeit hier nicht ausgeschöpft.“
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