Gasumlage soll bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen

Die jetzt beschlossene Höhe von zunächst 2,419 Cent bedeutet deutliche Mehrkosten für die Verbraucher im Jahr.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Region. Die Höhe der geplanten Gasumlage soll 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das teilte der Marktkoordinator Trading Hub Europe (THE) am Montag mit.



Sie liegt damit im Bereich der zuletzt vom Bundeswirtschaftsministerium genannten Spanne zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde. Die entsprechende Rechtsverordnung soll ab 1. Oktober greifen und am 1. April 2024 enden. Alle Gasverbraucher sollen die Umlage zahlen, um durch Lieferkürzungen Russlands in Schieflage geratene Gasimporteure zu stabilisieren. Das Wirtschaftsministerium geht aber von etwas Zeitverzug aus, bis die Umlage tatsächlich bei allen Verbrauchern ankommt.

Deutliche Mehrkosten


Sie wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Die jetzt beschlossene Höhe von zunächst 2,419 Cent bedeutet deutliche Mehrkosten für die Verbraucher im Jahr, bei einem Durchschnittsverbrauch von 12.000 Kilowattstunden rund 290 Euro ohne Mehrwertsteuer. Hinzu kommen weitere reguläre Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen dürften. Die Maßnahme ist umstritten, auch weil zahlreiche Fragen noch ungeklärt sind.


So ist bei vielen Gasanbietern noch unklar, ob sie die Umlage fristgerecht an Kunden weitergeben können. Der Umgang mit Abnehmern mit Preisgarantien ist zum Beispiel noch nicht geklärt. Strittig ist zudem, ob auch noch Mehrwertsteuer auf die Umlage obendrauf kommt. Die Bundesregierung hatte die EU zuletzt um eine Ausnahme gebeten, um auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichten zu können.

Das europäische Recht sieht eine solche Ausnahme allerdings bisher nicht vor. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die ganze Maßnahme vor Gericht landet, bis hin zu einer Verfassungsklage. Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. Trotz der zahlreichen offenen Fragen hatte das Wirtschaftsministerium zuletzt bekräftigt, an der Einführung zum 1. Oktober festzuhalten.

Weil: "Bitter, aber leider notwendig"


Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu„Die jetzt getroffene Entscheidung für eine Gasumlage ist bitter, aber leider notwendig. Andernfalls müssten am Ende die besonders betroffenen Energieunternehmen ihre Kundinnen und Kunden noch sehr viel stärker zur Kasse bitten. Eine Umlage auf alle Gaskunden ist dann schon fairer. Jetzt muss aber rasch dafür gesorgt werden, dass die Gasumlage zumindest nicht auch noch mit einer Mehrwertsteuer versehen wird. Falls die EU der Bundesrepublik insofern nicht die erbetene Ausnahme gewährt, müssten die Mehrwertsteuer-Einnahmen vollständig an Menschen mit niedrigen Einkommen zurückgegeben werden.

Gerade die Gasumlage zeigt noch einmal deutlich, dass wir schnell zu weiteren wirksamen Entlastungspaketen kommen müssen. Für Menschen mit kleinen Einkommen ist noch nicht genug getan worden. Das muss sich schnell ändern.

Es gibt dazu auch durchaus Möglichkeiten. Wenn wir jetzt keine Notlage haben, wann dann? Und für eine Notlage sieht das Grundgesetz für den Bund Ausnahmen von der Schuldenbremse vor. Der Staat kann also zur Gegenfinanzierung dieser weiteren Entlastungen gesonderte Kredite aufnehmen und das sollte er meines Erachtens auch tun. Im Übrigen halte ich auch die Einführung einer Übergewinnsteuer für angezeigt. Wenn Italien und einige andere EU Länder längst eine Übergewinnsteuer haben und damit gute Erfahrungen machen, dann fragt man sich doch, warum das in Deutschland nicht auch funktionieren soll.“


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