Gefahr durch Radfahrer in Einbahnstraßen? Arbeitskreis soll her

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Geht es nach der FDP, soll ein Arbeitskreis die Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen prüfen. Symbolfoto: pixabay
Geht es nach der FDP, soll ein Arbeitskreis die Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen prüfen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Bereits im September hatte FDP-Ratsherr Rudolf Ordon eine entsprechende Initiative angekündigt. Nun hat seine Fraktion einen Antrag für die nächste Sitzung des Bauausschusses eingereicht. Darin wird die Verwaltung gebeten, einen Arbeitskreis zum Thema „Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen“ einzurichten. 


Zielsei es zu überprüfen, inwieweit die für Radfahrer in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen ein Gefährdungspotenzial für Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger darstellen. Diesem sollten Vertreter der Ratsfraktionen, der Polizei, des ADFC, des ACE/ADAC, der Verkehrswacht und der Verwaltung angehören.

"Massive Gefährdung Einzelner"


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FDP-Ratsherr Rudolf Ordon. Foto: privat



"In den vergangenen Jahren wurden in Wolfenbüttel etwa 50 Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Diese Öffnung hat sich in der Vergangenheit nicht überall als unproblematisch erwiesen, weil sie durch den Begegnungsverkehr in engen Straßen gerade der Wolfenbütteler Altstadt (zum Beispiel Wallstraße, Neue Straße) die Sicherheit einzelner Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger) massiv gefährdet", heißt es in der Begründung des Antrags.

Es gebe Einbahnstraßen, die aufgrund ihrer Breite eine gefahrlose Begegnung von Autofahrern und Radfahrern ermöglichen, sie sollten mindestens drei Meter breit sein.Diese sollten für Radfahrer geöffnet bleiben. Es gebe Untersuchungen, nach denen bis zu 50Prozent der Radfahrer hiervon Gebrauch machten. "Allerdings benutzt ein großer Teil dieser Radfahrer nicht nur die Straße, sondern weicht, um Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu vermeiden, auf Fußwege aus, wodurch es für Fußgänger zu höheren Beeinträchtigungen und Gefährdungen kommt", so FDP-Fraktions-Chef Rudolf Ordon.

In Straßen, in denen belegte Parkstreifen die Fahrbahn verengten oder die aufgrund ihrer Straßenführung unübersichtlich seien (zumBeispiel Neue Straße mit der Möglichkeit, aus der Innenstadt vor der Rechtskurve nach links in die Rosengasse abzubiegen, Brauergildenstraße mit einer 90-Grad-Kurve), sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit die bestehende Regelung überprüft undgegebenenfalls aufgehoben werden.

Ringstraße besonders problematisch


Überaus problematisch für Radfahrersei die Öffnung der Ringstraße, da diese auf ihrer westlichen Seite zum Parken genutzt werde und Busse der Linie 791 entgegen kämen, so dass diese kaum ausweichen könnten.

"Eine hohe Verkehrssicherheit ist immer dann gegeben, wenn es klare Regeln mit möglichst wenigen Ausnahmen gibt. Einbahnstraßen sollten deshalb grundsätzlich nur in einer Richtung befahren werden dürfen. Dass Radfahrer durch die Öffnung der Einbahnstraßen kürzere Wege habenbeziehungsweise keine Umwege fahren müssen,ist kein überzeugender Grund, denn kein Verkehrsteilnehmer hat einen Anspruch darauf, sein Ziel auf kürzestem Weg zu erreichen. Vorrang muss in jedem Fall die Verkehrssicherheit haben", so die FDP abschließend.

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