Gewalt und Hass gegen Flüchtlinge: Innenministerium verzeichnet 168 Fälle

Dabei reichte die Spannweite der Taten vom Facebook-Kommentar bis hin zum Zeigen eines Hakenkreuztatoos.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. 168 Straftaten gegen Flüchtlinge beziehungsweise Flüchtlings- und Asylheime wurden in Niedersachsen im vergangenen Jahr verzeichnet. Das geht aus einer Antwort des Niedersächsischen der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Joachim Janßen (Grüne) hervor.



In seiner Vorbemerkung hält Janßen fest, dass seine Anfrage klären solle, aus welchen Motiven Flüchtlinge und ihre Unterkünfte angegriffen werden und ob Angriffe schwerpunktmäßig an bestimmten Orten, zu bestimmten Zeiten oder aus bestimmten Gründen erfolgen. Die Liste der Landesregierung schlüsselt sämtliche Fälle nach Art des Vergehens, Ort und Zeit auf. Die Daten basieren auf dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (NIVADIS-VBS). Dieser dynamische Datenbestand kann Veränderungen unterliegen, da es sich hierbei um eine Eingangsstatistik handelt. Insoweit sei für die dort erhobenen Daten immer der Stichtag der Erhebung maßgeblich, in diesem Fall der 14. Februar 2022. Eine vollständige Auflistung, nebst einem manuellen Abgleich, hätte zu viel Aufwand für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage bedeutet, wie die Landesregierung mitteilt. Damit hätte man die Polizei von ihrer eigentlich Arbeit abgehalten.

Von Kommentaren bis hin zu Körperverletzung


In Niedersachsen wurde insgesamt vier Straftaten auf Asylunterkünfte festgestellt und 164 auf Asylbewerber und Flüchtlinge. Insgesamt fallen zehn auf unsere Region. Allerdings muss festgehalten werden, dass nicht bei allen Straftaten ersichtlich war, wo sie stattgefunden haben. Entsprechend können es auch mehr gewesen sein, die sich im Braunschweiger Land ereignet haben.

Fälle von Volksverhetzung gab es demnach in Braunschweig, Seesen, Schöningen und Lengede. In diesen Fällen wurden Kommentare auf Facebook und Foren verfasst beziehungsweise nicht gelöscht, die diesen Tatbestand erfüllten.


In Wolfsburg skandierte eine Person den Hitlergruß und stellte sein Hakenkreuztatoo öffentlich dar, was dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen entspricht. In Goslar wurde ein Flüchtling bedroht und verletzt. Hier ging es explizit um Körperverletzung. Sowohl in Gifhorn, als auch in Braunschweig kam es zu Fällen, in denen Aufkleber den Tatbestand der Volksverhetzung beziehungsweise der Sachbeschädigung erfüllten. In Gifhorn wurden Aufkleber gegen die Asylpolitik auf zwei Wahlplakate angebracht und in Braunschweig in zwei Fällen an Begegnungsstätten für Flüchtlinge.


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