Abwasserpreise könnten um zehn Prozent sinken


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Im Rahmen einer Pressemitteilung kritisiert Ratsherr Andreas Kautzsch die Art der Zusammenarbeit zwischen Politiker und dem Wasserverband Gifhorn. Diese Mitteilung veröffentlicht regionalHeute.de unkommentiert und ungekürzt.



Am Donnerstag, den 06.12.2018, findet wieder die Weihnachtsfeier des Wasserverbands Gifhorn statt, bei der sich zahlreiche Landkreispolitiker in geselliger Runde zusammentreffen.

Sorry! - Gemeint ist natürlich die Verbandsversammlung des Wasserverbands Gifhorn, wo die Landkreispolitiker schön brav in Eintracht und offenbar traditionell allen Beschlussempfehlungen des Verbands, in der Regel einstimmig, folgen. Mitverantwortlich ist dafür ein völlig undemokratisches Abstimmungssystem, bei dem von den drei Delegierten aus der Gemeinde Sassenburg nur der „Stimmführer“ ein Stimmrecht hat. Weil dieses Stimmrecht in der Regel bei Politikkollegen aus CDU/SPD liegt, sichern sich so Vorstand und Geschäftsführung die Mehrheiten.

Dabei könnte beispielsweise der Wasserverband schon seit zwei Jahren eine Preissenkung von rund zehn Prozent für die Abwassergebühr an die Kunden in der Gemeinde Sassenburg weitergeben. Obwohl der Wasserverband keine Gewinne erwirtschaften darf, sieht man für das kommende Jahr von einer Preissenkung auf die kalkulatorischen Preise ab. Knapp 80.000 Euro wird der Wasserverband im laufenden Wirtschaftsjahr 2018 zu viel bei den Sassenburger Bürgern abkassieren.

Geld, was einmal in der Kasse ist, wird dann schon ausgegeben, um letztendlich eine ausgeglichene Kasse zu haben. Eine echte und unabhängige Prüfung der Abschlussrechnungen findet nicht statt. Zwar lässt sich der Wasserverband regelmäßig durch den Wasserverbandstag und dessen Prüfstelle prüfen, dies ist aber damit gleichzusetzen, als wenn die Ehefrau des Bäckers im Auftrag der Lebensmittelüberwachung des Landkreises die Sauberkeit der Backstube ihres Mannes überprüft.

Unsere Versuche, etwas Licht, beispielsweise in die Kalkulation der vor einigen Jahren eingeführten Gebühr für die Regenwasserentsorgung zu bringen, sind am Widerstand von Vorstand und Geschäftsführung gescheitert. Mit Hinweis auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, welches wir für den Wasserband für nicht anwendbar halten, hat man uns eine Einsichtnahme verwehrt. Die „Alten Wasserfürsten“ haben wohl viel zu verbergen…


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