Gifhorn. Es klingt zunächst nach einem großen Skandal: Es ging die Kopie eines Schreibens des Gymnasiums Hankensbüttel rum, in dem der Anschein erweckt wurde, dass Schüler, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, kostenloses Schulmaterial bekommen. Eine Benachteiligung aller anderen Kinder - so klagt die AfD in Gifhorn an. Doch nun äußerte sich der Landkreis als Schulträger zu dem vermeintlichen Vorfall. Alles wohl nur ein Missverständnis.
Dass gute Bildung ihren Preis hat, das erfahren Eltern jedes Jahr aufs Neue zu Beginn des Schuljahres. Material muss besorgt werden, Stifte, Hefte, Bücher und ab den höheren Klassen sogar teure Tablets.
Zu allem Überfluss würden einzelne Schüler nun auch bevorzugt behandelt. Eltern hätten sich an die AfD gewandt, es war ein Schreiben des Gymnasiums aufgetaucht: Dieses stellte kostenlose Tablets für Schüler in Aussicht, die nicht gut Deutsch können. So heißt es in der Kopie wörtlich: "Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben grundsätzlich die Möglichkeit, kostenlos ein iPad von der Schule zu leihen."
Nicht hinnehmbar, wie die AfD findet. "Sollten in Hankensbüttel Gymnasiasten bevorzugt mit den begehrten Leih- iPads ausgestattet werden, nur weil Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, wäre dies eine Diskriminierung deutscher und integrierter ausländischer Schüler", so der AfD-Kreistagsabgeordnete Robert Preuß.
Die Vergabe von Leihgeräten sollte ausschließlich auf sozialen Gesichtspunkten beruhen und nicht darauf, ob jemand der deutschen Sprache mächtig ist, so Preuß weiter.
Alles nur ein Missverständnis?
Landrat Tobias Heilmann nahm dazu inzwischen Stellung, ist der Landkreis doch zuständiger Schulträger. Er entkräftete den Vorwurf. So würde es sehr wohl eine gerechte Verteilung von Leihgeräten geben. Auch wenn diese im Ermessen der jeweiligen Schulen liegen würde, habe man sich auch hier an die Vorgaben gehalten.
Die "E-Mail des Gymnasiums Hankensbüttel ist missverständlich. Das Kriterium, dass die mobilen Endgeräte an nicht-deutschsprachige Schüler*innen verliehen werden ist kein absolutes Kriterium. Das dargestellte Verfahren zur Ausleihe belegt, dass die Ausleihe dem Grunde nach für alle Schüler*innen bei der Erfüllung der Kriterien möglich ist", so heißt es in der Stellungnahme.
Außerdem habe der Landkreis mittlerweile Kontakt mit der Schulleitung aufgenommen, dabei sei der Sachverhalt inhaltlich geklärt worden. Eine Benachteiligung anderer Schüler hätte nicht vorgelegen.
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