Amnestiezeitraum abgelaufen: Kaum Waffen in Gifhorn abgegeben

von Jonas Walter


Die Frist ist um. Vor allem im Landkreis wurden viele Waffen abgegeben. Symbolfoto: Archiv
Die Frist ist um. Vor allem im Landkreis wurden viele Waffen abgegeben. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Gifhorn. Am vergangenen Sonntag, 1. Juli, lief die Frist der Waffenamnestie ab. Eine Möglichkeit für Besitzer, ihre illegalen Waffen straffrei bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Ein komplettes Jahr lang lief die Maßnahme, deren Endpunkt nun erreicht ist.


regionalHeute.de hat nachgefragt, welche Waffen in den Händen der Behörden gelandet sind. In der Stadtverwaltung Gifhorn wären nach Angaben der Stadt weniger als fünf Waffen abgegeben worden, die unter die Amnestiemaßnahme fallen.

Im Landkreis waren es dagegen deutlich mehr. Insgesamt 27 illegal besessene Waffen fanden ihren Weg zu Polizei und Landkreis. Darunter befänden sich zwei Luftgewehre, sieben Kurzwaffen und 18 Langwaffen. Insgesamt wären 234 Waffen abgegeben und der anschließenden Vernichtung zugeführt worden, berichtet der Landkreis Gifhorn.

Einsatz für Bestandreduzierung schon seit 2009


Die Waffenbehörde des Landkreises Gifhorn habe sich in den ersten Jahren nach der Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 2009 verstärkt dafür eingesetzt, vorhandene Altbestände zu reduzieren oder sogar aufzulösen. Diese Aktivitäten hätten sich auf den Waffenbestand insgesamt ausgewirkt und gleichzeitig Waffenbesitzer, Angehörige und andere Personen dafür sensibilisiert, so genannte „illegale Waffen“ umgehend der Waffenbehörde zuzuführen.

Hier sei nach Angaben des Landkreises der Grund zu sehen, dass die Anzahl der innerhalb der Amnestieregelung abgegebenen Waffen keinen großen Umfang habe. Grundsätzlich wäre die Regelung jedoch sehr begrüßt worden, da unter den Begriff „illegale Waffen“ alle Waffen fallen, die nicht registriert sind. Ursächlich für die fehlende Registrierung könne unter anderem auch sein, dass diese Art von Waffen in früheren Zeiten nicht registrierungspflichtig waren. Würden diese von Erben, Nachmietern oder anderen aufgefunden, sei die Schwelle zur Abgabe durch die Straffreiheit niedrig gewesen.

Eine Abschlusswertung sollte durch das Bundesministerium des Inneren und die damit befassten Arbeitskreise erfolgen, so die Stadt weiter. Falls nach der nun abgelaufenen Frist noch jemand eine Waffe abgeben würde, werde diese einbehalten. Im Einzelfall prüfe die Stadtverwaltung dann, ob sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet. Der Strafrahmen reiche von einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von zehn Jahren in besonders schweren Fällen, teilt der Landkreis abschließend mit.

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