Gifhorn. Bei Bienenvölkern eines Imkers im Bereich der Stadt Gifhorn und der Gemeinde Leiferde wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt. Bei dieser Erkrankung werden die Larven der Bienen infiziert und sterben ab. Dies berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Auf die Dauer würden die betroffenen Bienenvölker ganz absterben, da keine Brut nachwachsen kann. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierkrankheit nach dem Tiergesundheitsgesetz.
Eine Verschleppung der Tierseuche soll verhindert werden
Der Landkreis Gifhorn habe daher um die betroffenen Bienenbestände jeweils einen Sperrbezirk eingerichtet, um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern. Die entsprechenden Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen werden in der örtlichen Presse und in den gemeindlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. In den betroffenen Gebieten dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienen und Bienenvölker dürfen auch nicht in die Sperrgebiete hinein verbracht werden.
Alle Bienenvölker der Imker in diesen Gebieten müssten, soweit das noch nicht in den letzten Wochen bereits erfolgt sei, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssten alle Imker mit Völkern in diesen Gebieten diese unter Angabe der Völkerzahl und des genauen Standortes bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch unter der 05371/82391 melden.
Die Seuche ist meldepflichtig
Auch außerhalb der Sperrbezirke weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker durch die Verordnung für Bienenseuchen hin, dass alle Bienenstände im Landkreis erfasst werden müssen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes ebenfalls dem Veterinäramt des Landkreises mitteilen. Eine Registriernummer für den Standort werde dann ausgegeben. In der Vergangenheit hätte festgestellt werden müssen, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stelle nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einem Bußgeld geahndet werden.
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