Fördermittel für Stilllegungsmaßnahmen der Deponie Wesendorf


Im Jahr 2005 wurde die Abfalleinlagerung auf der Deponie Wesendorf eingestellt, doch die Nachwirkungen sind auch heute noch ein Thema. Symbolfoto: pixabay
Im Jahr 2005 wurde die Abfalleinlagerung auf der Deponie Wesendorf eingestellt, doch die Nachwirkungen sind auch heute noch ein Thema. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. In einem kürzlichen Pressegespräch des Landkreises Gifhorn wurde das Thema der Stilllegungsmaßnahmen der Deponie Wesendorf thematisiert, berichtet der Landkreis in einer Presseinformation. Ein spezielles Verfahren soll helfen, das Deponiegas unschädlich zu machen. Dafür gibt es für den Landkreis Fördermittel vom Bund.


Im Jahr 2005 wurde die Abfalleinlagerung auf der Deponie Wesendorf eingestellt. Die biologischen Abbauprozesse und die Deponiegasproduktion, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken können, haben bis heute soweit abgenommen, dass eine Gasverwertung technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. Die chemisch-biologischen Prozesse im Deponiekörper weisen jedoch darauf hin, dass weiterhin mit nennenswerten Emissionen über einen längeren Zeitraum gerechnet werden muss. Vor diesem Hintergrund setzt nun der Landkreis Gifhorn ein weiteres technisches Verfahren ein. Das Schwachgasbehandlungsverfahren, das sogenannte „aerobe in situ Stabilisierungsverfahren“, ist speziell dafür geeignet, das energieärmere Deponiegas unschädlich machen zu können.

Nach dem öffentlich durchgeführten Vergabeverfahren hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 8. August 2018 beschlossen, die notwendigen Bauleistungen zu beauftragen. Für die Erweiterung spezifischer Infrastruktur sowie der Schwachgasbehandlungsanlage fallen Investitionen von etwa 900.000 Euro an. Der Landkreis Gifhorn wird jedoch im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Förderung von Klimaschutzprojekten in öffentlichen Einrichtungen rund 50 Prozent und damit etwa 440.000 Euro der Investitionskosten zurückerhalten.

Verfahrensdetails


Bei dem Verfahren erfolgt durch vertikal in den Deponiekörper niedergebrachte Brunnen eine (Luft-) Sauerstoffzufuhr in den Deponiekörper bei gleichzeitiger Erfassung des entstehenden Deponiegases mit Hilfe von (Ab-) Saugbrunnen. Die Wirkweise ist vergleichbar mit der Kompostierung von Bioabfällen, nur mit dem Unterschied, dass das Kompostmaterial umgeschichtet werden kann. Da bei einem Deponiekörper dieses nicht möglich ist, müssen technische Alternativlösungen „vor Ort“ (in situ) zur Anwendung gebracht werden. Im Hinblick auf die Zielstellung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums hat eine wissenschaftliche Überprüfung ergeben, dass das für die Deponie Wesendorf vorgesehene Verfahren zur Verbesserung des Emissionsverhaltens geeignet und auch technisch durchführbar ist. Daher werden dem Landkreis Gifhorn Fördermittel seitens des Bundes zur Verfügung gestellt.

Unter wissenschaftlicher Begleitung und entsprechender Auswertung und Bewertung der Überwachungsergebnisse soll zukünftig der Nachweis hinsichtlich des Behandlungsziels und der realisierten Reduzierung der klimarelevanten Methanemissionen dokumentiert werden.

Hintergrund


Bereits während des Einlagerungsbetriebes in der Deponie Wesendorf begannen die natürlichen biologischen Umsetzungsprozesse des Abfalls. Bis zum Ende dieser Aktivitäten in einem Deponiekörper kann es jedoch erfahrungsgemäß viele Jahrzehnte, in Einzelfällen bis hin zu 100 Jahren dauern. Somit besteht die Aufgabe, auch nach Abschluss der Deponie weiterhin Betriebseinrichtungen aufrecht zu erhalten und das Verhalten des Deponiekörpers so lange zu überwachen, bis die Abbauprozesse abgeklungen sind. Der Landkreis Gifhorn hat daher ein Konzept entwickelt, das dazu dient, diese Zeitspanne erheblich zu verkürzen. Mit Hilfe technischer Maßnahmen konnte bereits in den zurückliegenden Jahren eine Beschleunigung der Abbauprozesse erreicht werden. Gleichzeitig war es möglich, das energiereiche Deponiegas aufgrund seines hohen Methangehaltes zur Stromerzeugung zu nutzen.


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