Keine neue Fraktionsmindestgröße: Das sagen die Parteien

von Marian Hackert


Mit dem Verlust des Fraktionsstatus hätte eine Beschränkung der Rechte gedroht. Symbolfoto: Anke Donner
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus hätte eine Beschränkung der Rechte gedroht. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Die Große Koaltion in Niedersachsen hat nun doch davon Abstand genommen, die Mindestfraktionsgröße auf kommunaler Ebene zu erhöhen. regionalHeute.de hat bei den "kleinen" Parteien im Rat der Stadt nachgefragt, wie sie diese Entscheidung bewerten.


Nicole Wockenfuß, FraktionsvorsitzendeBündnis90/DieGrünen im Rat der Stadt Gifhorn:
"Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gilt als das „Grundgesetz“ der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Region Hannover und ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen.

§ 57 des NKomVG befasst sich mit Fraktionen und Gruppen und bringt zum Ausdruck, dass diese bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den Ausschüssen zentral mitwirken. In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass sich zwei oder mehr Abgeordnete einer kommunalen Vertretung zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen können. Dieses wollte die neue Landesregierung von SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages ändern und auf drei feststzen.

Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung. Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement als das tragende und unverzichtbare Element der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland hätte durch eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße an Attraktivität verloren und hätte für die kleineren politischen Gruppierungen eine Zunahme der ohnehin schon vorhandenen Personalprobleme zur Folge gehabt.

Die Gestaltungsmöglichkeiten von fraktionslosen Abgeordneten sind bereits jetzt insbesondere in kommunalen Vertretungen eingeschränkt. Fraktionslose Abgeordnete in kommunalen Vertretungen haben in Fachausschüssen kein Stimmrecht. Abstimmen dürfen sie nur in Kreistags-/ Ratssitzungen. Zudem dürfen sie maximal einem Fachausschuss als beratendes Mitglied angehören. Bei allen anderen Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nur als Gast im Zuschauerbereich beiwohnen. Auch das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt. Um dieses, für die Einarbeitung in Hintergründe wichtige parlamentarische Instrument nutzen zu dürfen, bedarf es einer Fraktion oder der Unterstützung von mindestens ein Viertel aller Ratsmitglieder.

Eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße hätte somit in vielen Fällen den Verlust dieser wichtigen Stimm- oder Auskunftsrechten bedeutet. Daneben brächte dies auch finanzielle Nachteile für die ehrenamtlich aktiven Kommunalpolitiker*innen mit sich. Beispielsweise erhalten nur Mitglieder von Fraktionen Sachkostenzuschüsse für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Zusammengefasst begrüßen wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Gifhorn die neue Einsicht von Rot/Schwarz. Vielleicht hat die SPD im Land mal nachgeschaut und festgestellt, dass es sie selber getroffen hätte".

Die restlichen Parteienhaben sich bislang nicht gegenüber regionalHeute.de geäußert. Ihre Stellungnahmen werden gegebenenfalls nachträglich hinzugefügt.


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