Freigänger-Katzen müssen kastriert und gechippt sein

Um das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation einzudämmen, gilt bereits seit 2017 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Gifhorn

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Die Stadtverwaltung erinnert an die Kastrationspflicht, die seit 2017 in Gifhorn gilt. Katzenhalter sind angehalten, ihre Freigänger kastrieren und chippen zu lassen.


Katzen können zwei- bis dreimal im Jahr Junge bekommen. Besonders im Frühling werden viele Kätzchen geboren und spätestens im Mai hört man immer wieder von sogenannten „Maikätzchen“. Dabei seien diese häufig Nachkommen freilebender Katzen, meint die Stadtverwaltung. Die unkontrollierte Vermehrung sowie das damit verbundene Elend obdachloser Hauskatzen stelle jedoch in ganz Niedersachsen ein großes Problem dar. Auch wenn Katzenhalter von dem ungewollten Nachwuchs Ihres Katers nichts mitbekommen, trage er durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Steigerung der Katzenpopulation und des Katzenelends bei.

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht


Um das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation einzudämmen, gilt bereits seit 2017 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Stadt Gifhorn. Darin ist geregelt, dass Katzenhalter, die ihren männlichen und weiblichen Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochips kennzeichnen lassen müssen. Sind diese Anforderungen nicht eingehalten, dürfen die Katzen ausschließlich innerhalb geschlossener Räume gehalten werden. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Vermehrung eindämmen


Ziel sei es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender, nicht kastrierter Katzen einzudämmen, sodass die Katzenpopulation nicht auf ein Maß ansteigt, dass von den Tierheimen und privaten Katzenhalter*innen nicht mehr aufgefangen werden kann. Außerdem steigt durch eine erhöhte Katzenpopulation von Wildkatzen die Gefahr von übertragbaren Krankheiten, deren Ausbreitung dann nur schwer kontrollierbar ist.

Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können, macht die Stadtverwaltung deutlich.


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