Gerichtsprozess: Betrüger erzählten Frau, ihr Haus sei umstellt

Rumänische Diebe sollten ihr Haus im Visier haben, die Polizei habe ebenfalls alles umstellt. 11.000 Euro zahlte dir Frau aus Angst. Jetzt urteilte das Gericht.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Hildesheim/Meinersen. Das Landgericht Hildesheim hatte im Fall einer Betrügerbande bereits am 16. März ein Urteil gesprochen. Dieses wurde nun auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Urteil ist damit rechtskräftig, wie aus einer Pressemitteilung des Landgerichts hervorgeht.



Das war geschehen: Nach den Feststellungen der Kammer wurde eine Frau aus Meinersen von mehreren unbekannt gebliebenen Personen angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgaben. Diese haben der Frau zunächst mitgeteilt, dass ihre Wohnung im Visier einer bewaffneten rumänischen Diebesbande sei. Im Rahmen eines weiteren Telefonats wurde der Frau sodann erklärt, dass ihr Haus von Polizeibeamten umstellt sei. Zudem wurde sie aufgefordert, ihr Bargeld umgehend in eine Tüte zu packen und vor das Haus zu stellen.

Die Frau hielt die von den vermeintlichen Polizeibeamten geschilderte Lage für wahr und stellte deswegen Bargeld in Höhe von 11.000 Euro wie aufgetragen vor die Tür. Der mittlerweile 28-jährige Mann war in dieser Zeit mit den Hinterleuten in Kontakt und hat mit diesen zusammengearbeitet. Die Angeklagten haben dann das Geld abgeholt und sich damit entfernt.

Urteil nun rechtskräftig


Die Strafkammer hat mit dem Urteil einen heute 28-jährigen Angeklagten wegen Betruges unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie einen mittlerweile 25-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Betrug unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nachdem der 28-jährige Angeklagte seine Revision zwischenzeitlich bereits zurückgenommen hatte, hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr die Revision des 25-jährigen Angeklagten durch Beschluss vom 17. Oktober als unbegründet verworfen.


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