Grüne in Gifhorn fordern: Keine Förderung für Kunstrasenplätze mehr

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei eigenen Aussagen zufolge völlig schockiert, dass 100.000 Euro Fördermittel in den Bau eines Kunststoffrasenplatzes in Hillerse fließen sollen.

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Symbolfoto | Foto: Robert Braumann

Gifhorn. Die Idee des Landkreises Gifhorn, viel Geld in die Schaffung eines Kunststoffrasenplatzes in Hillerse zu investieren, sorgt bei den Gifhorner Grünen für Kritik. Laut eigenen Aussagen seien diese Überlegungen nicht zeitgemäß.


Der schulpolitische Sprecher der Kreistagsfraktion Klaus Rautenbach zeige sich entsetzt und erklärt „Die Förderrichtlinie als solche ist eigentlich ein Unding, Vereinsförderung ist Gemeindesache und der warme Regen, den der Landrat jetzt ausschüttet, finanziert sich durch die Kreisumlage. Auch SPD-Bürgermeister im Landkreis halten diese Förderung nicht für sinnvoll. Im vorliegenden Fall zahlt also die Stadt Gifhorn 20.000 Euro, damit in Hillerse ein Kunststoffplatz entstehen kann. Man muss sich schon fragen, was in den Köpfen der Verantwortlichen los ist, die in der heutigen Zeit einen Kunststoffrasenplatz bauen und finanzieren wollen. Und dieser Platz grenzt an ein FFH-Gebiet in der Nähe der Oker! Geht die Diskussion um das Ausbringen von Mikroplastik an diesen Menschen vorbei?“

Die Grünen haben nun einen Antrag auf Änderung der Richtlinie zur Sportförderung gestellt. Damit soll geregelt werden, wie zukünftig mit Förderungen umgegangen wird. Unter anderem fordern die Grünen, dass die Verwaltung im Kreistag berichtet, auf welcher Grundlage die Förderung des Kunststoffrasenplatzes beschlossen wurde, insbesondere, welche Unterlagen zur Ausgestaltung des Platzes bei der Verwaltung vorlagen. Außerdem soll die Zahlung der Förderung zurückgestellt werden, bis das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung steht. Weiter fordern die Grünen, dass ab sofort die Förderung von Kunststoffplätzen generell aus der Förderrichtlinie entfernt wird und zukünftig der Kreisausschuss final über die Auszahlung der Förderung entscheiden sollte.

Im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie des Landkreises sollen 100.000 Euro zur Anlage eines Kunststoffrasenplatzes nach Hillerse fließen. Auch wenn die Richtlinie diese Förderung nicht komplett ausschließe, müsse seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Förderung in aller Deutlichkeit kritisiert werden, begründen die Grünen ihren Antrag und führen weiter aus, dass hier eine Fläche von 7.500 Quadratmeter mit einem Kunststoffbelag ausgestattet werden. Dies sei auf dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Kunststoffemissionen absolut nicht zeitgemäß.

Kunstrasen nicht zeitgemäß


Dies gelte vor allem auch deshalb, weil die Fläche direkt an ein FFH-Gebiet in der Nähe der Oker angrenze. Das sei nach Meinung der Grünen ein Grund, warum drei Naturschutzverbände sich gegen dieses Projekt ausgesprochen hätten, vor Ort werde die Diskussion von den Bürgern ebenfalls sehr kontrovers geführt. Auch wenn der Kunststoffmantel nicht mit Kunststoffgranulat gefüllt sei, würde es eine Reihe von Argumenten geben, die gegen diesen Kunststoffplatz sprechen. Beispielsweise bedeute ein Kunststoffplatz einen deutlich höheren Grad der Versiegelung als ein Naturrasenplatz, dies sei angesichts der steigenden Starkregenproblematik unverantwortlich. Auch bei einer Sandfüllung komme es zum Ausschwemmen von Mikroplastik, teilweise von der Oberfläche, teilweise durch die Drainage. Diese Teilchen könnten ins Grundwasser oder im konkreten Fall in die Oker gelangen, argumentieren die Grünen.

Die Finanzierung dieses ersten Platzes durch den Landkreis mit einer erheblichen Fördersumme werde in den kommenden Jahren zudem dazu führen, dass auch bei anderen Vereinen Begehrlichkeiten geweckt werden. Bei einer Förderung von jeweils 100.000 Euro würden die Förderanträge anderer Sparten kaum noch Möglichkeiten haben.Das Beispiel dieser Förderzusage mache aber auch deutlich, dass es nicht angemessen sei, wenn der Landrat allein die finale Entscheidung trifft. Allein die Formulierung "Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Mitteln wird durch diese Richtlinie nicht begründet" mache deutlich, dass die Richtlinie keinen Automatismus beinhalte. Es gebe bei der finalen Entscheidung Ermessensspielräume, im vorliegenden Fall hätte die Zusage vom Vorliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung abhängig gemacht werden müssen. Insofern fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut ein, dass der Kreisausschuss die endgültige Entscheidung trifft.



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