Ist die Kreistagswahl in Gifhorn jetzt schon ungültig?

Bereits verschickte fehlerhafte Briefwahlunterlagen bleiben ungültig und werden auch nicht ersetzt. Mehrere Parteien haben daher angekündigt, die Wahl anzufechten.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Landkreis Gifhorn. Die Kommunalwahl hat noch gar nicht stattgefunden, da mehren sich die Stimmen im Landkreis Gifhorn, diese hinterher anfechten zu wollen. Hintergrund sind die über 1.000 verschickten ungültigen Briefwahlunterlagen zur Kreistagswahl in Wesendorf und Sassenburg (regionalHeute.de berichtete). Zwar können die ungültigen Unterlagen gegen gültige ausgetauscht werden, bereits abgeschickte, fehlerhafte Wahlzettel bleiben aber ungültig und werden auch nicht ersetzt. Neben der Bürger-Interessen Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) haben inzwischen auch die AfD und die Linke angekündigt, eventuell Einspruch gegen die Wahl erheben zu wollen.


Die B.I.G. hat bereits in einer Pressemitteilung einen Wahleinspruch nach dem Wahltag angekündigt. Dieser werde nötig, da im Wahlbereich geschätzt um die 3.000 Stimmen fehlen werden." Die Samtgemeinde Wesendorf und Gemeinde Sassenburg werden dadurch bei der Mandatsvergabe benachteiligt. Weil davon alle Gruppierungen gleichermaßen betroffen sind, dürfte ein Einspruch aussichtsreich sein", so die B.I.G..

"Wähler um ihr Wahlrecht gebracht"


Auch die AfD kündigt gegebenenfalls einen Einspruch an. Dass die abgegebenen Stimmen dauerhaft ungültig bleiben und die Wähler damit um ihr Wahlrecht gebracht werden, sei ein Skandal, welchen man eher in einem Dritte-Welt-Land verordnen würde als hier in Deutschland, heißt es in einer Pressemitteilung. "Da ich als AfD Spitzenkandidat für die Kreistagswahl in den betroffenen Wahlkreisen von den Auswirkungen direkt betroffen bin, werde ich einen Wahleinspruch einlegen, sofern es nicht zu einer sinnvollen Regelung kommt, die den Wählern ihr Stimmrecht zurückgibt", betont Hartmut Viering. stellvertretender AfD Kreisvorsitzender.

"In der aktuellen Situation wurden die betroffenen Wählerinnen und Wähler schlicht weg um ihr demokratisches Wahlrecht gebracht“, bewertet auch Andreas Mantzke, Kreisvorsitzender der Linken, die aktuelle Situation. „Eine Wahl, bei der bis zu 1.500 Stimmen einfach nicht gezählt werden, darf nicht durchgehen! Wir fordern daher den Landrat auf, die Kreistagswahl zu wiederholen, auch wenn es viel Zeit, Nerven und Einsatz kostet. Jedes alternative Vorgehen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtlich anfechtbar und würde der Demokratie noch mehr Schaden zufügen, als ohnehin schon geschehen“, so Mantzke weiter. Die Linke erwäge selbst rechtliche Schritte einzuleiten, sollte an der aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Wahl festgehalten werden.

Aussicht auf Erfolg?


Über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs wagt die Niedersächsische Landeswahlleitung keine Prognose. Auf unsere Anfrage heißt es: "Ungültig ist eine Wahl, wenn in einem Wahleinspruchsverfahren erfolgreich die Gültigkeit angefochten wurde. Das ist dann der Fall, wenn die Wahl nicht nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes beziehungsweise der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung vorbereitet oder durchgeführt worden ist und sich dieser Fehler auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat. Inwieweit sich der vorliegende Fehler am Ende auf das Wahlergebnis auswirken wird, kann nicht prognostiziert werden."

Aktualisiert: Montag, 6. September
Offenbar hat sich der Landeswahlausschuss umentschieden, und die bereits abgegebenen ungültigen Stimmzettel sind nun doch gültig. Eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl ist nun unwahrscheinlicher geworden. Hier lesen Sie mehr.


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