Landkreis lehnt Tempo 30 auf Triangeler Ortsdurchfahrt ab

Die B.I.G. hatte einen Antrag gestellt, bis zur Sanierung der K93 das Tempo zu drosseln.

Die Straßenschäden reichen offenbar nicht als Grund für eine Temporeduzierung aus.
Die Straßenschäden reichen offenbar nicht als Grund für eine Temporeduzierung aus. | Foto: B.I.G.

Triangel. Der Landkreis Gifhorn hat einen Antrag der Bürger-Interessen-Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) abgelehnt, auf einem Teilstück der K93 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts temporär auf Tempo 30 zu reduzieren. Zwischen der „Ludwig-Jahn-Straße“ und dem „Triangeler Kreisel“ sollte in beide Fahrrichtungen temporär bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Darüber beichtet die B.I.G. in einer Pressemitteilung.



Die B.I.G. begründete ihren Antrag mit dem Schutz der Anlieger vor einer hohen Lärmbelästigung, da insbesondere leere LKW über die Betonplatten „hüpfen“ würden und mit dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Motorradfahrer seien einer Gefahr durch Schlaglöcher, Spurrillen und den Versatz der Betonplatten im Kurvenbereich ausgesetzt.

"Richtwerte nicht überstiegen"


Als Begründung gibt der Landkreis Gifhorn laut B.I.G. an: "Die zurzeit vorhandene Lärmbelästigung muss von den Anwohnern hingenommen werden, da diese die berechneten Richtwerte nicht übersteigen würden." Mit der Fahrbahnsanierung gehe man von einer Reduzierung von "nur" rund 2 dB aus. Zudem habe die VLG die Einrichtung von Tempo 30 in dem rund 800 Meter langen Teilstück der K93 in einer eingeholten Stellungnahme damit abgelehnt, dass keine zusätzlichen Zeitverzögerungen auf der von vielen Buslinien befahrenden Strecke möglich seien. Ohnehin seien die Fahrzeiten schon knapp bemessen, sodass durch die Maßnahme "Anschlussgefährdungen" entstehen könnten. Auch die Polizeiinspektion Gifhorn sehe aufgrund der Unfalllage keinen Handlungsbedarf.

Dies sieht die B.I.G. anders, insbesondere aufgrund der vom Kreis beschlossenen Mittelverschiebung und der daraus resultierenden Terminverschiebung der Sanierung auf das Jahr 2023/2024.


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