Landkreis über das Ende der Corona-Verordnungen und Testzentren

Am morgigen Dienstag wird das Testzentrum geschlossen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. In dieser Woche wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Aufhebung der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung zum Ende des laufenden Monats verkündet. Nun äußerte sich der Landkreis Gifhorn zu den bevorstehenden Änderungen in einer Pressemitteilung.



Die Änderungsverordnung zu den Schutzmaßnahmen in Gesundheit und Pflege sieht vor, dass zum 1. März die Mitarbeitenden sowie die betreuten/zu pflegenden Menschen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Maskenpflicht befreit werden sollen.

Lediglich für den Besuch in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Testpflicht entfällt vollständig. Die Änderungsverordnung gilt bis zum 7. April.

Der Landkreis stimmt zu


Der zuständige Vorstand beim Landkreis, Kreisrat Rolf Amelsberg, erklärt hierzu: „Die Aufhebung der Allgemeinverfügung für die Pflegeeinrichtungen zum 1. März 2023 ist auch das Ziel für den Landkreis. Dies war auch der ausdrückliche Wunsch vieler Einrichtungsleiter
und Mitarbeitenden in der Pflege, die an uns schon seit langer Zeit herangetragen worden ist.“

Die Einreiseverordnung ist ebenfalls noch bis zum 7. gültig gültig. Das Gesundheitsamt werde das eigene Testzentrum zum morgigen 28. Februar schließen.


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