PUL - Parsau gewinnt Gemeinderatswahl in Parsau – CDU und SPD folgen

In Parsau ist der neue Gemeinderat gewählt. Mit den meisten Stimmen setzt sich die PUL - Parsau als stärkste Kraft durch.

von IPPEN.MEDIA


So haben die Menschen in Parsau gewählt.
So haben die Menschen in Parsau gewählt. | Foto: IPPEN.MEDIA

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Parsau – Die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 haben auch in Parsau einen neuen Gemeinderat hervorgebracht, der die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren politisch vertritt. Weil Parsau Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Brome ist, entscheidet der Gemeinderat vorrangig über örtliche Belange. Zentrale Aufgaben wie Schulen, Sportstätten und weitere öffentliche Einrichtungen liegen dagegen überwiegend in der Verantwortung des Samtgemeinderats, den die Bürgerinnen und Bürger bei derselben Wahl ebenfalls bestimmt haben.


Parsau: PUL - Parsau geht als stärkste Kraft aus der Gemeinderatswahl hervor



In der Mitgliedsgemeinde Parsau wurde die PUL - Parsau stärkste Kraft im Gemeinderat und erreichte 41 Prozent der Stimmen. Auf Platz zwei folgt die CDU mit 36,6 Prozent (2021: 54,2 Prozent), gefolgt von der SPD mit 16,8 Prozent (2021: 45,8 Prozent). Die Linke erzielte 5,6 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 69,7 Prozent und damit leicht über dem Wert von 2021 (59,9 Prozent). Das zeigen die offiziellen Zahlen der Kommune vom 14. September 2026 um 01:55 Uhr.


Für die Samtgemeinderatswahl der Samtgemeinde Brome, der die Mitgliedsgemeinde Parsau angehört, liegen noch keine Ergebnisse vor. Wir aktualisieren diese Stelle, sobald die Auszählung abgeschlossen ist und ein vorläufiges amtliches Ergebnis feststeht.

Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.