Landkreis will neuen Generalverkehrsplan aufstellen

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Auf den Straßen im Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einiges getan. Das soll jetzt analysiert werden. Symbolfoto: Sandra Zecchino
Auf den Straßen im Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einiges getan. Das soll jetzt analysiert werden. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Landkreis. Im Landkreis Gifhorn wurde zuletzt 1993 ein Generalverkehrsplan aufgestellt. Höchste Zeit für einen neuen, findet die Kreisverwaltung und beantragt in der der Sitzung des Kreistages am heutigen Mittwoch, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 70.000 Euro für einen neuen Generalverkehrsplan bereitzustellen


Seit 1993 hätten sich einerseits zahlreiche Änderungen im Kreisstraßennetz durch Ab- und Aufstufungen anderer klassifizierter Straßen ergeben. Zudem hätten sich die Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Kreisstraßen infolge von geänderten Einwohner- und Siedlungsstrukturen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Gifhorn verändert.

Zur Erstellung des Generalverkehrsplanes sei zunächst eine umfangreiche Verkehrsanalyse, das heißt eine umfassende Bestandsaufnahme sowie eine Analyse des gegenwärtigen Verkehrsgeschehens und seiner Einflussfaktoren vorzunehmen. Als notwendige Basis würden hierzu Verkehrszählungen auf den Kreisstraßen durchgeführt. Weitere Grundlage für die Aufstellung des Generalverkehrsplanes seien verlässliche Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik. Aus diesen Daten ließen sich Prognosen erstellen, welche zukünftige Entwicklung aufzeigen könnten. Das gesamte Datenmaterial sei anschließend einer detaillierten Auswertung und Analyse zu unterziehen. Dadurch erhalte der Landkreis Gifhorn ein zuverlässiges Bild der Struktur des täglichen Verkehrsgeschehens im Kreisgebiet.

Inhalte des Generalverkehrsplanes sollen unter anderem sein:

  • Verkehrszählungen und Befragungen des Autoverkehrs auf den Kreisstraßen

  • Darstellung der Verkehrsbelastungen 2018

  • Erstellen einer Verkehrsprognose für den Zeithorizont 2030

  • Einteilung der Kreisstraßenabschnitte nach der Richtlinie Integrierte Netzgestaltung (RIN)

  • Bewertung / Erarbeitung eines Abstufungsprogrammes unter Berücksichtigung des Ausbaus der B 4 und der A 39

  • Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen an problematischen Knotenpunkten oder an Unfallhäufungsstellen

  • Ermittlung der Lärmimmissionen für ausgewählte Ortsdurchfahrten.


Plan ist "dringend notwendig"


Zur Beurteilung der heutigen Verkehrssituation, der weiteren Verkehrsentwicklung im Straßennetz und hieraus anstehender Planungsmaßnahmen im Gebiet des Landkreises Gifhornsei eine Fortschreibung des Generalverkehrsplanes dringend notwendig, so die Verwaltung. Aktuell stünden Umstufungskonzepte im Rahmen des Neubaus der A 39 und der B 4 im Raum, wodurch der Kreisverwaltung neue Straßenabschnitte als Straßenbaulastträger zugewiesen werden. Das Kreisstraßennetzsei daher auf seine Netzzusammenhang zu prüfen, sodass gegebenenfallsAbstufungen zu Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen vorzunehmen sind.


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