Mofa-Prüfbescheinigng reichte nicht


Symbolbild Foto: Robert Braumann
Symbolbild Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Gifhorn/Meine. Die vorgelegte Mofa-Prüfbescheinigung berechtigte nicht zum Führen eines Kleinkraftrades. Dies meldet die Polizei.

Eine Streife der Polizei Meine kontrollierte am 02.06.2016 gegen 6:20 Uhr ein Kleinkraftrad Peugot auf der L 321 auf der Fahrt von Rethen in Richtung Meine. Der 26-jährige Fahrer aus Edemissen konnte nur eine Prüfbescheinigung vorweisen und räumte ein, dass ihm der erforderliche Führerschein Klasse B entzogen wurde. Gegen ihn wurde Strafanzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis erstattet. Weiterhin wurde ihm aufgegeben, den Roller erst wieder nach amtlicher Drosselung auf 25 km/h zu benutzen.


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