Pflege im Landkreis Gifhorn ächzt unter vielen behördlichen Vorgaben

Ein Gespräch mit den Landtagsabgeordneten offenbarte viele Probleme in den Einrichtungen. Auch die Corona-Maßnahmen waren Thema.

Informierten über die Ergebnisse der Heimleitertagung: (v.r.n.l.) Marion Moring, Jens Fieser, Rolf Amelsberg, Heike Schwedthelm und Landrat Tobias Heilmann.
Informierten über die Ergebnisse der Heimleitertagung: (v.r.n.l.) Marion Moring, Jens Fieser, Rolf Amelsberg, Heike Schwedthelm und Landrat Tobias Heilmann. | Foto: Landkreis Gifhorn

Gifhorn. Am vergangenen Donnerstag fand eine durch die Heimaufsicht des Landkreises Gifhorn organisierte Heimleitertagung zum Thema „Die aktuelle Situation in der ambulanten und stationären Pflege im Landkreis Gifhorn“ statt. Zu der Heimleitertagung waren mit Kirsikka Lansmann und Philipp Raulfs die politischen Vertreter aus dem Landkreis Gifhorn eingeladen, die direkt in den Landtag gewählt wurden. Ziel der Tagung war, die Sorgen und Nöte der ambulanten und stationären Einrichtungen nicht nur auf Landkreisebene zu diskutieren, sondern sie auch in den Niedersächsischen Landtag und an die niedersächsische Landesregierung zu transportieren. Neben dem Fachkräftemangel sei die Pflege durch die Vorschriften in Bezug auf die Corona-Pandemie sowie die Energiekrise zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Dies teilte der Landkreis mit.



Zwischen den Landtagsabgeordneten und den Einrichtungsleitungen fand ein reger Austausch statt. Themen waren unter anderem die aufgrund der Niedersächsischen Corona-Verordnungen sowie der Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn erlassenen Vorschriften im Umgang mit dem Corona-Virus. Insbesondere wurde durch Sandro Pietrantoni, Geschäftsführer beim DRK, kritisiert, dass die Mitarbeitenden in der Pflege nicht nur zum Tragen von Masken, sondern auch zur regelmäßigen Testung und zu Impfungen in Folge der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet seien. Die Beschäftigten müssten alle drei Punkte erfüllen, um weiterhin patienten-nah in den Einrichtungen arbeiten zu dürfen.

Pflege steht vor etlichen Problemen


All diese Maßnahmen erfüllen zu müssen sei den Beschäftigten in der Pflege nicht mehr nahe zu bringen, zumal außerhalb der Einrichtungen fast keine Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen mehr gelten. An die Landtagsabgeordneten wurde somit der Wunsch herangetragen, dass
auch für den Pflegebereich weniger Maßnahmen definiert werden sollten. Frau Minuta, Einrichtungsleitung der Seniorenresidenz am Park, bemängelt die unterschiedlichen Absonderungszeiten von Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet sind. Außerhalb der Einrichtungen gilt eine Isolationszeit von fünf Tagen. Die Bewohner von Einrichtungen müssen sich 14 Tage absondern.

Ein weiteres Thema war, dass die Besucher der Einrichtungen getestet werden müssen. Für das Testen müsse Personal vorgehalten werden, welches dann in der Pflege fehlt. Durch den Wegfall des „Pflege-Rettungsschirms“ könnten die dadurch entstehenden Kosten nicht mehr
refinanziert werden. Ebenfalls sei es für die Einrichtungen nach dem Wegfall des „Pflege-Rettungsschirms“ nicht mehr möglich, Einkommensausfälle zu kompensieren, die aufgrund von ausgesprochenen Quarantänen für einzelne Wohnbereiche oder die ganze Einrichtung entstehen, wenn während dieser Zeit keine neuen Bewohner aufgenommen werden können und Zimmer während dieser Zeit gänzlich leer stehen.

Ausländische Fachkräfte


Ebenfalls wurde das schwerfällige Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte erörtert. Die Verfahren dauerten in Niedersachsen deutlich länger als in anderen Bundesländern. Dieses hänge zum einen mit den langen Bearbeitungszeiten bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse am Standort Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, andererseits aber auch mit der Überlastung der zuständigen Ausländerbehörde beim Landkreis Gifhorn zusammen.

Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes entwickelte eine Expertengruppe im Rahmen einer Studie ein einheitliches bundesweites Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege, welches zu einer deutlichen Entlastung der Pflegekräfte beitragen soll. Einige
Bundesländer hätten dieses Verfahren bereits umgesetzt - Niedersachsen allerdings nicht. Die Teilnehmenden wünschen sich von der Landesregierung, dass dieses Verfahren auch in Niedersachsen umgehend umgesetzt wird. Aufgrund der Komplexität dieses Themas wurde vereinbart, hierzu eine gesonderte Heimleitertagung, ebenfalls unter Beteiligung der Landtagsabgeordneten, durchzuführen.

Vertrauen in Regierung schwindet


Während die Vertreterinnen und Vertreter der stationären Pflege das Verhältnis zu den Kollegen des Landkreises Gifhorn in der Heim- und Gesundheitsaufsicht als wertschätzend empfanden, erläuterten sie den Landtagsabgeordneten, dass ihr Vertrauen in die Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung in letzter Zeit erheblich gelitten habe. Deshalb lobten sie am Ende der Zusammenkunft die Bereitschaft der beiden Politiker, sich dem direkten Austausch mit den Verantwortlichen in der Pflege zu stellen, und freuten sich über deren Ankündigung, ihre Anregungen mit in die Landeshauptstadt oder über Hannover nach Berlin mitzunehmen.


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