Polizei stoppt rasante Autofahrer und flüchtenden Pedelecfahrer

Der Pedelec-Fahrer versuchte sich auf einem fremden Grundstück vor der Polizei zu verstecken.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Am heutigen Donnerstag von 10 bis 11:15 Uhr Uhr führte die Polizei eine Kontrolle auf dem Isenbütteler Weg in Gifhorn durch. Zuvor waren mehrere Anwohnerbeschwerden eingegangen. Dort gilt auf ganzer Länge Tempo 30. Insgesamt konnte die Polizei dort vier Verstoße ahnden. Gegen 13:15 Uhr fiel den Beamten während einer Streifenfahrt auf der Lüneburger Straße ein Pedelecfahrer auf, der über eine rote Ampel fuhr und anschließend den Versuch startete zu flüchten, wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet.


Insgesamt konnten in der Zeit von 10 bis 11:15 Uhr der Kontrolle vier Verstöße festgestellt werden. Die schnellste Geschwindigkeit waren 50 km/h durch eine 42-jährige Skodafahrerin aus Gifhorn. Damit sei sie mit Glück um Haaresbreite an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt. Das Verwarngeld von 50 Euro wurde vor Ort entrichtet. Außerdem sei eine 36-jährige Gifhornerin mit einem VW Golf mit 47 km/h gemessen worden. Auch sie erwarte ein Verwarngeld von 50 Euro. Hinzu komme bei ihr ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da ihr Führerschein am 30. März nach einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt worden war.

Pedelec-Fahrer setzt zur Flucht an


Gegen 13:15 Uhr sei den Beamten während der Streifenfahrt ein 49-jähriger Pedelec-Fahrer aus Rötgesbüttel aufgefallen, der an der Lüneburger Straße in Richtung stadteinwärts fuhr und dabei die Rotlichtzeigende Ampel an der Einmündung der Konrad-Adenauer-Straße passierte. Als die Polizisten ihren Streifenwagen wendeten, um den Radfahrer zu kontrollieren, habe er auch mit seinem Elektrofahrrad gewendet und "floh" über die Konrad-Adenauer-Straße in die Fußgängerzone, welche er anschließend zum Zwecke der Flucht in Richtung Schillerplatz verbotswidrig befahren habe.

Am Schillerplatz habe er schließlich gestellt werden können. Hierbei habe er zunächst noch versucht, sich auf einem dortigen, für ihn fremden Grundstück zu verstecken, jedoch ohne Erfolg. Auf ihn warten nun 100 Euro Bußgeld plus 25 Euro Verwaltungsgebühr für das Rotlicht sowie 30 Euro für das vorsätzliche Befahren der Fußgängerzone.


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