Raulfs und Heilmann zu Härtefallfonds für Kindertagesbetreuung


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Gifhorn. Am heutigen Tag hat das Kultusministerium die Richtlinie zum Härtefallfonds für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Diese ist zur Kompensation kommunaler Defizite in den Kindergartenjahren 2018 bis 2021 gedacht. Zusätzlich zu den Geldern aus Landesmitteln für die Beitragsfreiheit erhalten damit unsere Kommunen Mittel aus diesem Härtefallfonds, falls die ersetzten Einnahmen nicht über die höhere Finanzhilfe kompensiert werden können. Dazu stehen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes in Höhe von fast 58 Millionen Euro zur Verfügung. Dies berichtet das Büro von Philipp Raulfs in einer Pressemitteilung.


Dazu erklärt Philipp Raulfs, SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Kultusausschusses: „Die SPD-geführte Landesregierung hat zum 1. August 2018 die Beitragsfreiheit in niedersächsischen Kindertagesstätten durchgesetzt. Damit hat sie ein zentrales Wahlkampfversprechen umgesetzt, denn in unseren Augen darf gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Weiterhin hat Kultusminister Tonne Wort gehalten und mit der heutigen Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen vorgenommen. Uns war stets klar, dass die Abschaffung der KiTa-Gebühren nicht zu einer Belastung bei den Kommunen führen darf – und das auch nicht tut.“

Tobias Heilmann, ebenso SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen führt weiter aus: „Gerade mit Blick auf die anstehenden kommunalen Haushaltsberatungen schaffen wir nun Klarheit und Planbarkeit! Für uns ist wichtig, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 noch dieses Jahr beschieden werden. Zudem ist eine Auszahlung für diese beiden Jahre noch 2019 geplant. Wir stellen damit sicher, dass die Haushaltspläne der Kommunen für das nächste Jahr nicht mit den rückständigen Beträgen belastet werden. Diese solide Haushaltspolitik ist genau das, was alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen von uns als Kommunalpartei erwarten können!“


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