Stadt plant feste Schulbezirke für Realschulen einzurichten


In Gifhorn soll es bald feste Schulbezirke für Realschulen geben. Symbolbild: Pixabay
In Gifhorn soll es bald feste Schulbezirke für Realschulen geben. Symbolbild: Pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. Die Anzahl der auswärtigen SchülerInnen ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Im Schuljahr 2015/2016 haben sich insgesamt 247 SchülerInnen an eine

städtische Schule angemeldet, deren Wohnort nicht in Gifhorn liegt (zirka 9 Prozent der Gesamtschülerzahl).

Die Gründe sind für diese Entwicklung vielfältig. Zum einen liegen die Gründe im schulpolitischen
Bereich. So wählen zum Beispiel Eltern aus der Samtgemeinde Isenbüttel gezielt die Gifhorner
Realschulen aus, da sie die Oberschule in Calberlah ablehnen (insgesamt 61 Schüler). Eltern aus dem Bereich Sassenburg, deren Kinder keinen Platz an der IGS Sassenburg erhalten haben, wählen ebenfalls vorzugsweise eine Gifhorner Realschule aus, um die Oberschule in Weyhausen zu umgehen und um ihren Kindern den langen Schulweg nach Weyhausen zu ersparen (insgesamt 70 Schüler).

Zum anderen liegen die Gründe aber auch in der gestiegenen Mobilität der Eltern und die
Bereitschaft, gezielt die Schule auszuwählen, die sie für die Bedürfnisse und Interessen ihres
Kindes am geeignetsten halten.

Realschulen wollen bessere Planbarkeit


Generell lässt sich festhalten, dass die Nachfrage zu den städtischen Haupt- und Realschulen
ungebrochen ist. Die gezielte Anwahl der Gifhorner Sekundar-I-Schulen ist auch auf die gute pädagogische und konzeptionelle Arbeit der Schulen in den letzten Jahren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig die Auslastung beider Gifhorner Realschulen möglichst anzugleichen, beabsichtigt die Verwaltung, die Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung von Schulbezirken für den Realschulbereich dahingehend anzupassen, dass in § 3 den beiden Gifhorner Realschulen feste Einzugsgebiete vorgeschrieben werden, um so eine bessere Planbarkeit und eine gleichmäßigere Verteilung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler zu erreichen.

Der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule werden im Rahmen der Aufnahmekapazitäten dieser Schule nach Maßgabe des § 105 Absatz 1 Nr. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Samtgemeinden Isenbüttel, Wesendorf, Brome, Hankensbüttel, Boldecker Land und Meinersen zugeordnet.

Der Fritz-Reuter-Realschule werden im Rahmen der Aufnahmekapazitäten dieser Schule nach Maßgabe des § 105 Absatz 1 Nr. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Samtgemeinde Papenteich und die Gemeinde Sassenburg zugeordnet.

Das Vorgehen ist mit der Landesschulbehörde und mit beiden Realschulrektoren abgestimmt.


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