Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt

von Magdalena Sydow


Streusalz wird nur im absoluten Notfall toleriert. Symbolbild: Anke Donner
Streusalz wird nur im absoluten Notfall toleriert. Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Der Winter ist da - das bedeutet neben Schneemann bauen und Schlittschuh laufen auch Glatteis und Schnee räumen. Doch der Gebrauch von Streusalz ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt.


Der Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) informiert, dass Privatpersonen nur dann Streusalz benutzen dürfen, wenn andere Mittel nicht mehr helfen. Peter Futterschneider vom ASG sagt: "Bei der Entfernung von Eis dürfen keine schädlichen Chemikalien benutzt werden. Der Einsatz von Streusalz ist nur dann erlaubt, wenn eine besondere Gefahrensituation entstehen könnte - zum Beispiel an Treppen oder steilen Abhängen".

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, hat mit einer Aufforderung durch das Ordnungsamt zu rechnen. Hierzu äußert sich Sabine Pawlak vom Ordnungsamt Gifhorn: "Streusalz darf von privaten Personen nur dann benutzt werden, wenn Maßnahmen wie Splitt und Räumen nicht mehr greifen". Auch die Stadt versucht Streusalz so selten wie möglich zu verwenden. "Die Stadt versucht gründlich zu räumen. Nur dort, wo es absolut notwendig ist, wird Salz gestreut", sagt Pawlak.


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