Verlängerung des Jagdscheins pünktlich zum neuen Jagdjahr

Der jagdpolitische Sprecher der SPD im Landtag, Tobias Heilmann, erklärt, dass Jagdscheine unter Widerrufsvorbehalt nun doch zügig verlängert werden können. Durch eine Änderung des Waffenrechts beschwerten sich die Jäger über Verzögerungen. Neubeantragungen werden aber zunächst zurückgestellt.

Jagdscheine können pünktlich zum neuen Jagdjahr am 1. April verlängert werden (Symbolbild).
Jagdscheine können pünktlich zum neuen Jagdjahr am 1. April verlängert werden (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Gifhorn. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium habe am vergangenen Donnerstag per Erlass bekanntgegeben, wie die Regelabfrage beim Verfassungsschutz zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen erfolgen soll: Unter Widerrufsvorbehalt für den Fall einer späteren positiven Verfassungsschutzauskunft seien die Jagdscheine zu verlängern. Neubeantragungen werden zurückgestellt bis neben der Jagdschein-erforderlichen Zuverlässigkeit auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit vorliege. Darüber informiert der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann.


„Der Erlass kommt genau zur richtigen Zeit: Am 31. März endet das Jagdjahr und die Jagdscheine müssen verlängert werden. Gerade vor dem Hintergrund der ASP (Afrikanischen Schweinepest)-Prävention wäre es nicht vertretbar gewesen, dass landesweit die Jägerinnen und Jäger die Jagdausübung nicht mehr hätten wahrnehmen können", so der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Heilmann aus Ummern. Allerdings würden die Neubeantragungen von Jagdscheinen tatsächlich zunächst zurückgestellt, so Heilmann weiter.

Verzögerung bei Neubeantragung


In den vergangenen Tagen seien niedersachsenweit die Verzögerungen beim Ausstellen und Verlängern von Jagdscheinen von den Jägern beklagt worden. Grund sei die Änderung des Bundeswaffenrechts, das am 20. Februar in Kraft getreten sei. Die Änderung sehe vor, dass zunächst beim Verfassungsschutz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eingeholt werden müsse, bevor die für den Jagdschein erforderliche Erteilung der Waffenerlaubnis ausgestellt werden könne.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit vor Waffenerlaubnis


„Mein Ziel war es, eine Übergangsregelung zu erwirken, bis dieses Verfahren auf elektronischem Wege erledigt werden kann, da sonst keine zeitnahe Bearbeitung zur Verlängerung des Jagdscheins möglich gewesen wäre. Deshalb habe ich im Land darauf gedrängt, dass eine rechtzeitige Klarstellung für die Jäger und Jägerinnen und die Jagdbehörden zum neuen Jagdjahr gegeben wird. Durch den nun ausgegebenen Erlass des Landwirtschaftsministeriums kann das Jagdjahr für uns Jägerinnen und Jäger im Landkreis Gifhorn pünktlich zum 1. April starten“, erklärt der jagdpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag.


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