15. Februar: Stichtag für bestimmte Steuern und Abgaben

Unter anderem sind in der Stadt Goslar Grundbesitzabgaben und Hundesteuer zu zahlen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Goslar. Der 15. Februar ist Stichtag für bestimmte Steuern und Abgaben. Darauf weist die Stadt Goslar in einer Pressemeldung hin.



Am 15. Februar werden die Steuern und Abgaben wie beispielsweise die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer ällig. Diese sind rechtzeitig zu überweisen.

Automatische Abbuchung


Nur wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge automatisch abgebucht.