Goslar. Eine Deliktsform, die schon etwas in die Jahre gekommen ist und aus der Zeit gefallen zu sein scheint, ist der sogenannte Schecküberzeichnungsbetrug. Doch er funktioniert noch immer, so geht aus einer Mitteilung der Polizei hervor, die davor warnt.
Auf Grund dieser mittlerweile völlig unüblichen Zahlungsmethode kommt dieser immer seltener vor, funktioniert im Anwendungsfalle aber immer noch, wie ein aktueller Fall aus Goslar zeigt, bei dem eine 76-jährige Frau um einen vierstelligen Betrag gebracht wurde.
Die Masche ist stets die gleiche: Der Betrüger kontaktiert den Vermieter, oftmals mit einer ausländischen E-Mail-Adresse, und zeigt Interesse an der angebotenen Ferienunterkunft. Wenn man sich einig geworden ist, wird die Bezahlung per Scheck angeboten. Dieser kommt beim Vermieter an, weist aber einen viel höheren Betrag als den vereinbarten Mietpreis aus. Anschließend macht der Betrüger den Vermieter auf den fehlerhaften Betrag aufmerksam und bittet um Überweisung der überschüssigen Summer per Zahlungsdienstleister wie Western Union oder Auslandsüberweisung. Später stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht ist und keine Deckung aufweist. Das überwiesene Geld sieht der Vermieter nie wieder.
Meist handelt es sich bei den Schecks um Totalfälschungen von Zahlungsanweisungen ausländischer Kreditinstitute. Die Betrüger benutzen falsche Personalien, Adressen und nicht überprüfbare Telefonnummern von Prepaid-Anschlüssen.
Tipps der Polizei
Um den Betrügern nicht auf den Leim zu gehen, rät die Polizei, die folgenden Verhaltensempfehlungen zu berücksichtigen:
- Lassen Sie immer Vorsicht walten, auch wenn die angeblichen Interessenten seriös auftreten.
- Akzeptieren Sie möglichst keine Schecks und bestehen Sie auf gängige Bezahlmethoden wie Überweisung, EC- oder Kreditkarte.
- Sollten Sie einen Scheck angenommen haben, überprüfen Sie diesen auf Fehler oder Hinweise, die auf eine Fälschung deuten. Kontaktieren Sie dafür auch Ihre Bank.
- Transferieren Sie kein Geld auf ausländische Konten und lassen Sie sich von Ihrer Bank die endgültige Gutschrift des Betrages bestätigen.
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