Region. Wenn am 25. Oktober Eintracht Braunschweig seinen Erzrivalen Hannover 96 im Stadion an der Hamburger Straße empfängt, dann wird auch die Polizei Niedersachsen wieder über die Maßen gefragt sein. Solche Hochrisikospiele erfordern meist deutlich größere Aufgebote als gewöhnliche Liga-Spiele. Das Land Bremen stellt die dafür entstandenen Mehrkosten inzwischen dem DFB in Rechnung. Der wiederum reicht diese Rechnungen direkt an die Vereine weiter – dazu hatte der Verband vor wenigen Tagen einen Grundsatzbeschluss gefasst. Auch das Saarland erwägt derzeit, den DFB per Gebührenbescheid an den Polizeikosten zu beteiligen. Aber wie ist die Lage in Niedersachsen mit seinen vier Zweitligisten?
Auf Anfrage von regionalHeute.de erklärt ein Sprecher des Landesministeriums fürs Innere und für den Sport: "Grundsätzlich begrüßt Niedersachsen alle Vorschläge, die geeignet sind, dem Problem der Gewalt in den niedersächsischen Fußballstadien und insbesondere bei Spielen mit erhöhtem Risiko zu begegnen." Auch die Weitergabe von Mehrkosten für Hochrisikospiele an die Vereine sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, heißt es. Ein solches Vorgehen sei aber derzeit rein rechtlich gar nicht möglich. Der Ministeriumssprecher erklärt: "Im niedersächsischen Landesrecht gibt es aktuell allerdings keine Rechtsgrundlage, um Gebühren für Hochrisikospiele bei den Vereinen zu erheben."
Ein Fonds, in den der DFB einzahlt, als Lösung?
Das Land Niedersachsen setzt zunächst auf Lösungen auf Bundesebene. Dort werden derzeit Möglichkeiten – zum Beispiel eine Fonds-Lösung – diskutiert. "Ob die Einrichtung eines Fonds, in den die DFL oder auch zusätzlich der DFB einzahlen, eine mögliche Option ist, bleibt Stand heute noch abzuwarten. Niedersachsen geht davon aus, dass das Thema auf Bundesebene weiter intensiv beraten wird. Daran wird sich Niedersachsen konstruktiv beteiligen", erklärt der Sprecher des Innenministeriums. Es sei ein andauernder Prozess, der auch eine Empfehlung der Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder berücksichtigt. Diese empfiehlt, gewinnorientierte Veranstalter an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen zu beteiligen.
Bekämpfung von Gewalt und Randale im Stadion
Die höheren Kosten für Hochrisikospiele sind allerdings wohl zwar ein unerwünschter Effekt, dem niedersächsischen Innenministerium gehe es aber vor allem auch um eine andere Sache: "Das Hauptziel bleibt die Bekämpfung von Gewalt und Randale im Stadion", erklärt der Pressesprecher. Die Vereine seien dabei in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Gewalt und Pyrotechnik in den Stadien zu ergreifen.
Denn die Beteiligung an den Polizeikosten allein würde das Problem der Gewalt im Stadion eben nicht lösen. "Das zeigt sich auch am offenbar vernachlässigbaren Effekt hoher Strafzahlungen der Vereine an den DFB aufgrund von Verstößen gegen die Verbandsstatuten", erklärt der Ministeriumssprecher.
Polizei muss Versäumnisse der Vereine ausgleichen
Derzeit sei es aber so, dass die Polizei die "Versäumnisse bei Sicherheitskonzepten und deren Umsetzung" der Vereine mit ihrem größeren Aufgebot ausgleichen müsse, heißt es weiter vom Innenministerium, das von den Profiklubs wirkungsvollere Sicherheitsmaßnahmen einfordert. Die Vereine und Verbände hätten schließlich als Veranstalter die Aufgabe, in den Stadien für Sicherheit zu sorgen. Zur Lage bei Hochrisikospielen erklärt das Ministerium: "Das ist inakzeptabel. Gewalt ist kein Teil von Fankultur. DFB und DFL sind gefordert, sich mit der Problematik, insbesondere mit Blick auf Risikospiele, weiter und intensiver als bisher auseinanderzusetzen."
So entstehen bei Hochrisikospielen die Mehrkosten
Wie hoch die Mehrkosten – zum Beispiel bei einem Zweitliga-Derby zwischen Braunschweig und Hannover – genau sind, das könne das Innenministerium nicht beziffern, heißt es auf Anfrage von regionalHeute.de. Stattdessen gibt die Behörde allgemeine Informationen dazu: "Bei Spielen mit erhöhtem Risiko entstehen für Polizeieinsätze grundsätzlich Mehrkosten durch den erforderlichen höheren Personalaufwand und weitere damit zusammenhängende Kosten (zum Beispiel Verpflegungsmehraufwand)." Die Bemessung des Personalaufwands richte sich dabei nach der polizeilichen Gefährdungsbewertung, die je Spielbegegnung von unterschiedlichen Faktoren (beispielsweise Lage und Größe des Stadions, Anzahl erwarteter Fans, An-/Abreisewege, mögliche Reisewegsüberschneidungen oder Parallelveranstaltungen) individuell geprägt sei.

