Goslar. Bei Sturmschäden an Gebäuden im Sanierungsgebiet „Altstadt – östlicher Teil“ können für die Reparaturkosten Fördermittel bei der Stadt Goslar beantragt werden. Dabei kann für die Kosten, die die Versicherung nicht trägt, ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Sanierungskosten gezahlt werden. Das teilt die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung mit.
Es sind jedoch nicht nur Sturmschäden förderfähig, auch für weitere Sanierungsvorhaben kann ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden. Interessierte können sich gern auf der Internetseite der Stadt Goslar weiter informieren oder sich telefonisch unter 0511 123 208 210 an den Sanierungsträger, die Niedersächsische Landgesellschaft, wenden.
„Altstadt – östlicher Teil“: Sturmschäden mit Fördermitteln sanieren
Ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten ist möglich.
Symbolbild | Foto: Anke Donner
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