Anmeldetermine für ABC-Schützen


Ab dem 11. Mai können Grundschüler für das Schuljahr 2016/2017 angemeldet werden. Symbolfoto: C. Balder
Ab dem 11. Mai können Grundschüler für das Schuljahr 2016/2017 angemeldet werden. Symbolfoto: C. Balder



Goslar. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1.Oktober 2016 bis 1.Oktober 2017 das sechste Lebensjahr vollenden. Nun gab die Stadt Goslar die Anmeldetermine bekannt.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Nds. Schulgesetz). Die Anmeldungen für die Schulanfänger/innen der Goslarer Grundschulen finden an folgendem Termin statt: Mittwoch, 11. Mai 2016, von 16 bis 18 Uhr.

Davon abweichend gibt es folgende Termine:



  • Grundschule Hahndorf am Dienstag, 10. Mai von 14 bis 16 Uhr

  • Grundschule Oker am Mittwoch, 11. Mai von 15 bis 18 Uhr

  • Grundschule Immenrode am Montag, 9. Mai von 10 bis 15 Uhr

  • Grundschule Vienenburg am Mittwoch, 27. April von 9 bis 12 Uhr und am Mittwoch, 27. April von 14 bis 16 Uhr

  • Grundschule Wiedelah am Dienstag, 26. April von 14 bis 15:30 Uhr und am Donnerstag, 28. April von 10 bis 12 Uhr

  • Grundschule Sudmerberg am Donnerstag, 21. April von 8 bis 11:15 Uhr und am Donnerstag, 21. April von 15 bis 18 Uhr

  • Grundschule Goetheschule am Montag, 25. April von 14 bis 18 Uhr




Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburts-urkunde anzumelden. Im Rahmen der Anmeldungen werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung ist mit der Zielsetzung eingeführt worden, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Durch Sprachfördermaßnahmen soll den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglicht werden. Da die Sprachfeststellung an den vorgenannten Terminen durchgeführt wird, müssen die Schulanfänger/-innen zum Anmeldetermin anwesend sein. In den Grundschulen Immenrode, Vienenburg und Wiedelah findet die Sprachfeststellung an einem anderen Termin statt, der von den jeweiligen Schulen noch gesondert mitgeteilt wird.


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