Goslar. Am heutigen Mittwoch, gegen 10.55 Uhr, wurde der Polizei Goslar durch das hiesige Amtsgericht gemeldet, dass auch dort ein Schreiben mit potentiell bedrohlichem Inhalt eingegangen war. Das Schreiben sei bereits am Dienstag in der Geschäftsstelle eingegangen, aber erst heute bewertet worden. Eine Überprüfung durch die eingesetzten Beamten vor Ort ergab, dass es sich um ein Schreiben identischen Inhalts handelt, welches am Dienstag bei der Stadtverwaltung Goslar eingegangen war. Aus diesem Grund wurde auf eine Evakuierung des Amtsgerichts und die Alarmierung weiterer Rettungskräfte verzichtet. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.
Eine Gefährdungsanalyse solcher Schreiben geschieht durch speziell geschulte Beamtinnen und Beamte der für den hiesigen Bereich zuständigen Polizeidirektion Braunschweig, teilt die Polizei Goslar mit. Der abschließenden Bewertung komme bei solchen Anlässen stets eine große Bedeutung für den weiteren Einsatzablauf zu. In diesen beiden Fällen ergab die Analyse des Inhalts, dass hinsichtlich einer möglichen Umsetzung des Angedrohten kein Anlass zur Sorge bestehe, und somit keine weiteren gefahrenabwehrenden Maßnahmen erforderlich seien.
Die Ermittlungen ergaben ferner, dass bereits am 12. Oktober beim Amtsgericht Gifhorn ein Schreiben eingegangen war, aus dem sich inhaltliche Parallelen zu diesen beiden Schreiben ergeben. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit über den genauen Inhalt der Schreiben keine Angaben gemacht werden, ohne den Ermittlungserfolg zu gefährden.
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