Bauarbeiten - Weg zur Okertalsperre ab Montag voll gesperrt

Es wird eine großräumige Umleitung geben.

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(Symbolbild) | Foto: aktuell24(DC)

Goslar. Von Montag, 5. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 9. Juli, werden Fahrbahnschäden auf der B498 zwischen Goslar, Ortsteil Oker, und Schulenberg unter Vollsperrung saniert. Eine großräumige Umleitung aus Richtung Oker kommend wird über die L 501 in Richtung Bad Harzburg, die B4 in Richtung Torfhaus und die L504 Richtung Altenau eingerichtet. Aus Altenau und Schulenberg kommend erfolgt die Verkehrsführung in umgekehrter Reihenfolge. Hierüber informiert die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Pressemitteilung.


Die B498 ist aus Richtung Oker kommend bis "Waldhaus" frei befahrbar sowie aus Altenau / Schulenberg kommend frei bis „Romkerhall".
Zeitgleich werden an der Bundesstraße 498 zwischen dem Ortsteil Oker und der Okertalsperre ab Montag, 5. Juli, die Arbeiten am Fangzaun zur Reduzierung der Steinschlaggefahr an den Rabenklippen wieder aufgenommen.

Wanderfalke behinderte Bauarbeiten


Aufgrund eines in den Rabenklippen vorhandenen Brutgeschehens des streng unter Naturschutz stehenden Wanderfalken konnten die Arbeiten zur Herstellung des Fangzaunes seit Mitte März nicht fortgesetzt werden. Zur temporären Sicherung der B498 wurden Big Bags auf halber Fahrbahn aufgestellt und der Verkehr per Ampelregelung halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt.

Weitere Arbeiten an den Rabenklippen


Die Verkehrsführung ändert sich durch die laufenden Arbeiten im Bereich der Rabenklippen nicht. Im ersten Schritt erfolgt eine Kontrolle der kritischen Felsbereiche und Beräumung von Lockergestein. Im zweiten Schritt erfolgt die Montage des rund 120 Meter langen Fangzaunes mit gleichzeitigem Abtransport der vorhandenen Big Bags. Im letzten Arbeitsgang wird die Leiteinrichtung montiert und die Verkehrssicherung zurückgebaut. Die Bauarbeiten zur Errichtung des Fangzauns werden voraussichtlich bis Mitte August andauern.

Die Kosten für der Sanierung der Fahrbahnschäden betragen rund 100.000 Euro; für die Errichtung des Fangzauns belaufen sich die Kosten auf etwa 250.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Witterungsbedingte Verzögerungen bei den Arbeiten seien nicht auszuschließen.


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