Goslar. Am 5. Mai starb eine 40-jährige Frau, nachdem sie brennend aus dem Fenster ihrer Wohnung gefallen war. Ihr 50-jähriger Ehemann stand unter Mordverdacht und musste sich seit dem 4. November vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Die Anklage lautete auf Mord. Am heutigen Freitag fiel das Urteil.
Das Gericht sprach den Mann in einer dreistündigen Urteilsbegründung unter dem Vorsitz von Dr. Ralf-Michael Polomski für schuldig. Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Entlassung nach 15 Jahren ist somit nicht möglich. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, erklärte Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Gericht sah drei Mordmerkmale als erfüllt
Laut Rust sah die Kammer drei Mordmerkmale als erfüllt an: Heimtücke, da die Frau im Schlaf in ihrer eigenen Wohnung mit Brandbeschleuniger übergossen und völlig wehrlos war; Grausamkeit, weil das Opfer bei vollem Bewusstsein schwere Schmerzen erlitt; und der Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, da das Feuer in einem Mehrfamilienhaus gelegt wurde und auch andere Menschen gefährdet waren.
Frau starb an Verbrennungen
Die Frau starb an den schweren Brandverletzungen, nicht an den Knochenbrüchen durch den Sturz aus dem Fenster. Sie sei zwar in Panik aus dem Fenster gesprungen oder gestürzt, nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht vom Angeklagten aktiv hinausgestoßen worden. Auffällig sei aber gewesen, dass das Fenster später geschlossen war, was laut Sachverständigen nicht von selbst geschehen konnte und so dem Ehemann zugeordnet wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
